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Landesamt für
soziale Dienste
: Thema: Ministerien & Behörden

Ansprechpartner



Letzte Aktualisierung: 27.10.2022

Wer ist für Kinder und Eltern zuständig?

Die Zuständigkeit richtet sich danach, in welchem Kreis oder in welcher kreisfreien Stadt Sie wohnen.


Eine Landkarte von Schleswig-Holstein mit den Standorten des Landesamtes für soziale Dienste in Neumünster, Heide, Lübeck und Schleswig.

Hier finden Sie uns:

Zuständigkeitsbereich: Kreise Dithmarschen, Nordfriesland, Pinneberg, Steinburg

Landesamt für soziale Dienste
Dienstsitz Heide
Neue Anlage 9
25746 Heide

Telefon: 0481 696-0
Fax: 0481 696-199
E-Mail: elterngeld.heide@lasd.landsh.de

Zuständigkeitsbereich: Kreise Herzogtum Lauenburg, Segeberg, Stormarn, Ostholstein, Stadt Lübeck

Landesamt für soziale Dienste
Dienstsitz Lübeck
Große Burgstraße 4
23552 Lübeck

Telefon (Sammelanschluss Elterngeld): 0451 1406-6000
Fax: 0451 1406-203
E-Mail: elterngeld.luebeck@lasd.landsh.de

Zuständigkeitsbereich: Kreis Plön, Städte Neumünster und Kiel

Landesamt für soziale Dienste
Steinmetzstraße 1-11
24534 Neumünster

Telefon (Sammelanschluss Elterngeld): 04321 913-6000
Fax: 04321 13338
E-Mail: elterngeld.neumuenster@lasd.landsh.de

Zuständigkeitsbereich: Kreise Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Stadt Flensburg

Landesamt für soziale Dienste
Dienstsitz Schleswig
Seminarweg 6
24837 Schleswig

Telefon: 04621 806-0
Fax: 04621 29583
E-Mail: elterngeld.schleswig@lasd.landsh.de

Die Beratung vor Ort erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Voraussetzungen für den Besuch unter Corona-Bedingungen werden Ihnen bei der Terminvergabe mitgeteilt.



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