Das gilt speziell auch für Impfungen gegen Covid-19, wenn die Impfreaktion das übliche Maß deutlich überschreitet.
Auch Hinterbliebene von Geschädigten können Leistungen erhalten.
Die Impfung wird mit dem Eintrag im Impfpass oder mit einer anderen Impfbescheinigung nachgewiesen.
Wenn ein Impfschaden anerkannt wird, können u.a. Rentenleistungen und/oder Heil- und Krankenbehandlung in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Rentenleistungen hängt von der Schwere der Schädigung ab, nach der ein "Grad der Schädigungsfolgen" (GdS) festgelegt wird. Gegebenenfalls können noch weitere Leistungen wie ein zum Beispiel ein Berufsschadensausgleich gewährt werden. Der Leistungsumfang ist im Bundesversorgungsgesetz (BVG) geregelt. Zu den Einzelheiten beraten wir Sie gerne.
Ein Antragsformular finden Sie hier: