Dieses bestätigt, dass Sie zur uneingeschränkten Ausübung Ihres Berufes berechtigt sind. Es zeigt auch, dass keine beruflichen oder disziplinarischen Maßnahmen gegen Sie getroffen oder eingeleitet wurden (Unbedenklichkeitsbescheinigung – Certificate of good standing).
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie Ihre letzte berufliche Tätigkeit in Schleswig-Holstein ausgeübt haben.
Für die Beantragung des Certificate of good standing haben wir ein E-Mail-Postfach für Sie eingerichtet:
E-Mail: Good-Standing@lasd.landsh.de
Hierfür benötigen wir:
- amtlich beglaubigte Approbationsurkunde oder Urkunde über die Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung (nur wenn die Ausbildung in einem anderen Bundesland abgeschlossen und/oder die Approbation oder Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde)
- amtlich beglaubigte Promotionsurkunde (sofern vorhanden und der Titel in das Good Standing mit aufgenommen werden soll)
- amtlich beglaubigte Namensänderungsurkunde (sofern zutreffend).
Diese Unterlagen senden Sie bitte an:
Landesamt für soziale Dienste
Dezernat Gesundheitsberufe
Gartenstraße 24
24534 Neumünster