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Um das zu erreichen, erhält das Landesfamilienbüro die Daten aller für eine Früherkennungsuntersuchung anstehenden Kinder im Alter von drei Monaten bis fünfeinhalb Jahren von den Meldebehörden. Alle Erziehungsberechtigten bekommen rechtzeitig vor dem anstehenden Untersuchungstermin vom Landesfamilienbüro eine Einladung zu der jeweiligen Untersuchung. Ist nach der Einladung und gegebenenfalls Erinnerung keine Früherkennungsuntersuchung durchgeführt worden, werden die zuständigen kommunalen Stellen informiert. Diese prüfen ob die Erziehungsberechtigten oder die Kinder Hilfen benötigen.
Die Texte des Einladungsschreibens und des Erinnerungsschreibens vom Landesfamilienbüro finden Sie auch in arabischer, dänischer, englischer, farsischer, französischer, kurdischer, polnischer, russischer, serbischer und türkischer Sprache, siehe im Bereich „Zum Herunterladen“.