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Landesamt für
soziale Dienste
: Thema: Ministerien & Behörden

Früherkennungsuntersuchungen
für Kinder


Ein wichtiges Ziel des Kinderschutzgesetzes ist, dass möglichst alle Kinder im Alter bis zu sechs Lebensjahren regelmäßig an den für eine gesunde Entwicklung sehr wichtigen Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen.

Letzte Aktualisierung: 31.03.2022

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Um das zu erreichen, erhält das Landesfamilienbüro die Daten aller für eine Früherkennungsuntersuchung anstehenden Kinder im Alter von drei Monaten bis fünfeinhalb Jahren von den Meldebehörden. Alle Erziehungsberechtigten bekommen rechtzeitig vor dem anstehenden Untersuchungstermin vom Landesfamilienbüro eine Einladung zu der jeweiligen Untersuchung. Ist nach der Einladung und gegebenenfalls Erinnerung keine Früherkennungsuntersuchung durchgeführt worden, werden die zuständigen kommunalen Stellen informiert. Diese prüfen ob die Erziehungsberechtigten oder die Kinder Hilfen benötigen.

Die Texte des Einladungsschreibens und des Erinnerungsschreibens vom Landesfamilienbüro finden Sie auch in arabischer, dänischer, englischer, farsischer, französischer, kurdischer, polnischer, russischer, serbischer und türkischer Sprache, siehe im Bereich „Zum Herunterladen“.

Landesamt für soziale Dienste

Steinmetzstraße 1-11, 24534 Neumünster

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