KIEL/BERLIN. Um den Fischerinnen und Fischern im Norden eine langfristige Perspektive zu geben, dürfen die Mittel aus der sogenannten Fischereikomponente nach § 58 des Windenergie-auf-See-Gesetzes nicht weiter gekürzt werden. Hierfür setzt sich die schleswig-holsteinische Landesregierung im Rahmen der kommenden Bundesratssitzung am Freitag ein. Zudem fordert sie den Bund auf, die Gelder den Küstenländern direkt zur zweckgebundenen Verwendung zur Verfügung zu stellen. Nur so können zielgerichtete Maßnahmen zur umweltschonenden Fischerei und zur Ermöglichung der Transformation auf den Weg gebracht werden. Aktuell werden die Mittel vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bewirtschaftet, dieses besitzt allerdings keine Zuständigkeit in den Küstengewässern der Länder und darf somit die Küstenfischerei mit diesen Mitteln nicht direkt unterstützen.
Fischereiminister Werner Schwarz sagte dazu heute (26. September) in der 25. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtags: "Nur wenn das Geld aus den Versteigerungen von neuen Windkraftflächen im Meer auch bei den Fischereibetrieben ankommt, kann eine wirkliche Kompensation für den Verlust von Fanggebieten durch Windparks und alle damit zusammenhängenden Auswirkungen erreicht werden. Ich setze mich daher mit Nachdruck auf Bundesebene dafür ein, dass die Gelder dem Erhalt der Küstenfischerei zugutekommen.
" Er wies darauf hin, dass beispielsweise die bereits bestehende Infrastruktur zur Fischereiförderung gut genutzt werden könnte, um einen Teil der Mittel schnell und unter Nutzung bewährter Strukturen vor Ort in konkrete Projekte für die Fischerei fließen zu lassen. Die Überalterung der Flotte könnte damit genauso angegangen werden wie eine Diversifizierung des Fischereiberufes und die Erforschung umweltschonender Fangmethoden, so der Minister.
Die Lage der deutschen Küstenfischerei sei insbesondere an der Ostsee hoch dramatisch, so der Minister. "Es steht nicht weniger als der Erhalt dieses traditionellen Berufsstandes auf dem Spiel. Es fehlt sowohl an Nachwuchs als auch an optimistischen Prognosen für eine solide wirtschaftliche Entwicklung. Nur wenn wir unseren Fischerinnen und Fischern – aber auch jungen Menschen, die sich für das Berufsbild interessieren – eine Zukunftsperspektive aufzeigen können, werden wir dieses Traditionshandwerk als Wirtschaftszweig erhalten können. Ich appelliere daher an den Bund, bestehende bürokratische Hürden abzubauen und den Vorschlag der Küstenländer zu den Wind-auf-See-Mittel umzusetzen
", sagte Schwarz.
Hintergrund:
Zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromversorgung soll nach Plänen der Bundesregierung die Offshore-Windenergie deutlich gesteigert werden. Dafür wurden die Ausbauziele massiv angehoben. Das WindSeeG sieht vor, dass die Flächen für Windenergieanlagen mittels Ausschreibungsverfahren vergeben werden. Vorgesehen war ursprünglich, dass die Einnahmen aus den Ausschreibungsverfahren, die dem Bund zugewiesen werden, zweckgebunden in Höhe von 5 Prozent für Maßnahmen des Meeresnaturschutzes sowie in Höhe von weiteren 5 Prozent zur umweltschonenden Fischerei einschließlich Fischereistrukturmaßnahmen verwendet werden.
Mit dem Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 (Drucksache 91/24) wurde vom Bundesgesetzgeber in § 58 Abs. 3 WindSeeG neu geregelt, dass für Ausschreibungen im Jahr 2023 lediglich 1 Prozent des Gebots als Fischereikomponente ausgewiesen werden muss. Mit dem nun vorgelegten "Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2025" (Drucksache 371/24), über das am Freitag (27. September 2024) im Bundesrat beraten wird, soll die Summe für beide Komponenten (Meeresschutz- und Fischereikomponente) auf insgesamt 200 Millionen gedeckelt und zugleich die Zweckbindung gelockert werden. Dies führt zu einer weiteren deutlichen Schwächung der Fischereikomponente.
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