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Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz : Thema: Ministerien & Behörden

Werner Schwarz

Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Herbstaktion zur Kastration freilebender Katzen startet erneut

Erfolgsmodell für Tier- und Artenschutz

Freilebende Katzen werden kastriert, um Tierleid zu verringern und die Artenvielfalt zu schützen.

Letzte Aktualisierung: 27.10.2025

Freilebende Katzen leiden häufig unter Krankheiten, Unterernährung und fehlender Versorgung – und vermehren sich unkontrolliert. Das gefährdet das ökologische Gleichgewicht in Wald, Feld und Flur. Um Tierleid zu verringern und die heimische Artenvielfalt zu schützen, startet erneut die landesweite Katzenkastrationsaktion des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV). Im Rahmen des von der Tierärztekammer Schleswig-Holstein verwalteten Fonds können in zahlreichen Regionen wieder freilebende Katzen, die nicht in fester menschlicher Obhut leben, kastriert werden. Die Aktion ist Teil einer bewährten Kooperation zwischen Tierschutzverbänden, Tierärzteschaft, Kommunen, dem Landesjagdverband und dem Land Schleswig-Holstein. 

Verbraucherschutzstaatssekretärin Anne Benett-Sturies sagte: „Die Katzenkastrationsaktion ist ein Erfolgsmodell für den Tier- und Artenschutz. Schleswig-Holstein zeigt, dass wirksamer Tierschutz nur gemeinsam mit Ehrenamt, Tierärzteschaft und Kommunen gelingt.“ Sie dankte den zahlreichen Helferinnen und Helfern und appellierte an Katzenhalterinnen und Katzenhalter, ihre Tiere kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Zugleich wies sie darauf hin, dass das Ministerium derzeit an einer landesweiten Katzenschutzverordnung arbeitet, die den Schutz von Katzen künftig verbindlich regeln soll. Auch nach deren Inkrafttreten sollen die Kastrationsaktionen fortgesetzt werden. 

So funktioniert die Aktion 

Teilnahmeberechtigt sind freilebende Katzen, die im Aktionszeitraum in einer der teilnehmenden Gemeinden gefangen werden. Die Hotspots können bei den zuständigen Gemeinden oder örtlichen Tierschutzvereinen erfragt werden. Fängerinnen und Fänger füllen einen Vordruck aus, der bestätigt, dass es sich um eine freilebende Katze handelt. Die Kostenübernahme erfolgt vollständig: 

  • 30 Euro werden durch den Honorarverzicht der Tierarztpraxen getragen, 
  • 125 Euro (Kater) bzw. 156 Euro (Katze) übernimmt der Fonds. 

Nach der Kastration müssen alle Tiere wieder an ihren Fundort zurückgebracht werden. 

Finanzierung 

Das Land Schleswig-Holstein stellt für 2025 insgesamt 110.000 Euro für die Aktion bereit. Der Deutsche Tierschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein beteiligt sich mit 10.000 Euro, die BINGO!-Umweltlotterie steuert 155.000 Euro bei. Die teilnehmenden Gemeinden übernehmen weiterhin 50 Prozent der Kastrationskosten, die in ihrem Gebiet anfallen. 

Weitere Informationen

Alle erforderlichen Unterlagen – darunter die Liste der teilnehmenden Gemeinden, der Vordruck und die Datenschutzerklärung stehen hier zur Verfügung.

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