"Wir im Quartier" ist das Motto des Tags der Städtebauförderung. Das Innenministerium ruft Schleswig-Holsteins Städte und Gemeinden auf, beim Aktionstag 2023 am 13. Mai mitzumachen.
Seit mehr als 50 Jahren profitieren Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein von der Städtebauförderung. Mehr als eine Milliarde Euro haben Bund, Land und Gemeinden seitdem in viele Bauvorhaben und Projekte in Schleswig-Holstein investiert. Mit dem "Tag der Städtebauförderung" können Städte und Gemeinden seit 2015 mit Veranstaltungen auf ihre Bauvorhaben und Projekte aufmerksam machen. 2022 nahmen in Schleswig-Holstein insgesamt 21 Städte und Gemeinden mit über 25 Veranstaltungen teil. Deutschlandweit beteiligten sich mehr als 500 Kommunen.
In diesem Jahr findet der Aktionstag am 13. Mai statt. Die Veranstaltung soll die positive Wirkung der Städtebauförderung näherbringen und die Einwohnerinnen und Einwohner dazu animieren, sich stärker bei der Entwicklung ihrer Stadt oder Gemeinde zu beteiligen. Gleichzeitig soll das bisherige Engagement gewürdigt werden. Städte und Gemeinden können sich nun für den Aktionstag anmelden.
Informationen zur Teilnahme
So können Sie teilnehmen
Träger der städtebaulichen Gesamtmaßnahmen sind die Städte und Gemeinden. Sie sind eingeladen, Veranstaltungen und Aktionen in ihren Fördergebieten auszurichten. Die Zielgruppe der Veranstaltungen sind die Bürgerinnen und Bürger. Der Tag ist ein Initiative von Bund, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und weiteren Partnern.
So melden Sie sich an
Sie können sich für den Tag der Städtebauförderung unter www.tag-der-staedtebaufoerderung.de anmelden. Hier finden Sie auch Gestaltungsvorlagen für Poster und Flyer sowie weitere hilfreiche Informationen, etwa gute Beispiele von den bisherigen Aktionstagen und viele Veranstaltungsideen. Bei Ihren Vorbereitungen steht Ihnen eine Begleitagentur zur Seite.
Für den 13. Mai 2023 können Sie selbstverständlich individuelle Formate entwickeln. Ebenso können Sie bereits geplante Veranstaltungen unter der Dachmarke "Tag der Städtebauförderung" bündeln und an diesem Tag durchführen.
Bitte informieren Sie im Innenministerium Schleswig-Holstein das Referat 51 "Städtebauförderung, Besonderes Städtebaurecht, Baukultur" über die in Ihrer Gemeinde geplanten Veranstaltungen und Formate. Rückfragen zur Förderfähigkeit von hiermit verbundenen Ausgaben wenden Sie an Ihre jeweils zuständige Kontaktperson im Städtebauförderungsreferat.
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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
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