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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Mehr Unterstützung für Wohnen in Gemeinschaft


Wer in nachbarschaftlicher Gemeinschaft wohnen möchte, kann dank eines neuen Gründungsfonds für Wohnprojekte bereits bei der Planung auf Unterstützung bauen.

Letzte Aktualisierung: 28.12.2022

Gemeinsam mit anderen Menschen selbstverwaltet wohnen, das geht unter anderem in Form einer genossenschaftlichen Wohnform. Die Bewohnerinnen und Bewohnter unterstützen sich gegenseitig, wohnen aber in ihren Bereichen eigenständig und achten auf die Bedürfnisse und Freiräume ihrer Mitmenschen. In Schleswig-Holstein gibt es derzeit ca. 100 Wohnungsgenossenschaften in den Städten, im ländlichen Raum und sogar auf den Inseln.

Beispiele in Schleswig-Holstein

Sommerfest 2019 beim Wohnprojekt "Haus an den Auen" in Bad Bramstedt. Die Bewohnerinnen und Bewohner hatten 2012 Kerngedanken formuliert, wie sie unter anderem zusammenleben wollen. Quelle: Joachim Josenhans
Das Wohnprojekt Quick-Borns eG ist ein gemeinschaftliches Wohnprojekt für Jung und Alt und wurde 2010 in Quickborn gegründet. Quelle: Wohnprojekt Quick-Borns eG, Christian Salge
Die Kieler Scholle eG ist eine ökologische Siedlung am Moorwiesengraben in Kiel-Hassee. Quelle: Dau-Schmidt
Das Wohnprojekt Torfwiesen-Au befindet sich in Heikendorf im Kreis Plön. Zu Fuß ist man in einer halben Stunde am Strand. Quelle: Hans-Peter Lucht
Hintern Höfen in Lübeck: Wo früher eine Fischfabrik war, leben Menschen heute in einem Wohnprojekt. Quelle: Dau-Schmidt
Genossenschaftliches Wohnen in Kiel-Pries auf dem Hof Pries. Quelle: Uwe Dierks

Unterstützung in der Startphase

Antrag stellen

Anträge auf einen Zuschuss aus dem Gründungsfonds können Sie bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein stellen.

Von der Idee bis zum Einzug muss vieles geklärt werden, zum Beispiel das Eigenkapital, die Finanzierung, die Trägerstruktur, das Grundstück oder die Mitglieder. Daran scheitern viele Gruppen bereits zu Beginn des Projekts und viel Potenzial und gute Ideen verpuffen. Das will das Innenministerium nun mit einem Wohnprojekte-Gründungsfonds ändern, für den bis Ende 2026 insgesamt 600.000 Euro aus der Landeswohnraumförderung bereitstehen.

Gruppen und Baugemeinschaften, die ein genossenschaftliches Wohnprojekt umsetzen wollen, können in der frühen Projektentwicklung maximal 15.000 Euro Zuschuss erhalten. Mit der Unterstützung können sie unabhängige Expertisen einholen, zum Beispiel Gutachter beauftragen, Voruntersuchungen durchführen, Konzepte zur Organisationsstruktur erstellen oder Fachwissen erhalten zu betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragen. Die Unterstützung in der Anfangsphase soll Entscheidungsprozesse und die Projektentwicklung verkürzen.

Förderung wird neu aufgestellt

Interessierte können bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) Anträge stellen. Der Wohnprojekte-Gründungsfonds tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Er ist Teil der Neuaufstellung der Genossenschaftsförderung des Innenministeriums.

Ergänzende Informationen

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