Wer in nachbarschaftlicher Gemeinschaft wohnen möchte, kann dank eines neuen Gründungsfonds für Wohnprojekte bereits bei der Planung auf Unterstützung bauen.
Letzte Aktualisierung: 28.12.2022
Gemeinsam mit anderen Menschen selbstverwaltet wohnen, das geht unter anderem in Form einer genossenschaftlichen Wohnform. Die Bewohnerinnen und Bewohnter unterstützen sich gegenseitig, wohnen aber in ihren Bereichen eigenständig und achten auf die Bedürfnisse und Freiräume ihrer Mitmenschen. In Schleswig-Holstein gibt es derzeit ca. 100 Wohnungsgenossenschaften in den Städten, im ländlichen Raum und sogar auf den Inseln.
Das Wohnprojekt Quick-Borns eG ist ein gemeinschaftliches Wohnprojekt für Jung und Alt und wurde 2010 in Quickborn gegründet.Quelle: Wohnprojekt Quick-Borns eG, Christian Salge
Von der Idee bis zum Einzug muss vieles geklärt werden, zum Beispiel das Eigenkapital, die Finanzierung, die Trägerstruktur, das Grundstück oder die Mitglieder. Daran scheitern viele Gruppen bereits zu Beginn des Projekts und viel Potenzial und gute Ideen verpuffen. Das will das Innenministerium nun mit einem Wohnprojekte-Gründungsfonds ändern, für den bis Ende 2026 insgesamt 600.000 Euro aus der Landeswohnraumförderung bereitstehen.
Gruppen und Baugemeinschaften, die ein genossenschaftliches Wohnprojekt umsetzen wollen, können in der frühen Projektentwicklung maximal 15.000 Euro Zuschuss erhalten. Mit der Unterstützung können sie unabhängige Expertisen einholen, zum Beispiel Gutachter beauftragen, Voruntersuchungen durchführen, Konzepte zur Organisationsstruktur erstellen oder Fachwissen erhalten zu betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragen. Die Unterstützung in der Anfangsphase soll Entscheidungsprozesse und die Projektentwicklung verkürzen.
Förderung wird neu aufgestellt
Interessierte können bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) Anträge stellen. Der Wohnprojekte-Gründungsfonds tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Er ist Teil der Neuaufstellung der Genossenschaftsförderung des Innenministeriums.
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