Die derzeit steigenden Energiekosten lassen auch schleswig-holsteinische Sportvereine ächzen. Das Land hilft nun mit neun Millionen Euro denjenigen Sportvereinen und -verbänden, die dadurch in wirtschaftliche Notlage geraten sind, damit sie ihre Sport- und Bewegungsangebote aufrechterhalten können.
Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack sagte, sie freue sich sehr, dass die Landesregierung einen wichtigen Beitrag zum Erhalt des Vereinssports leisten könne und Sportvereine und -verbände trotz steigender Energiepreise ihrer wichtigen gesellschaftlichen Funktion weiterhin nachkommen können.
Notlagen nachweisen
Um die Härtefallhilfe zu erhalten, müssen die Vereine einen Liquiditäts-Engpass nachweisen, der durch die Erhöhung des Energiepreises entstanden ist. Vereine, die bereits vor dem 24. Februar 2022 in wirtschaftlicher Not waren, haben keinen Anspruch auf Unterstützung.
Für diesen Zeitraum muss die Höhe der tatsächlichen Einnahmen und der laufenden Kosten abzüglich darzulegender aktiver Kostensenkungsmaßnahmen und daraus resultierend das Ausmaß der wirtschaftlichen Notlage (Liquiditätsengpass) dargestellt werden. Die Härtefallhilfe wird für den Zeitraum 1. Oktober 2022 bis 30. April 2023 gewährt.
Weitere Informationen
Vereine und Verbände können vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2023 Anträge an das Innenministerium stellen. Es ist möglich, einen Antrag für den gesamten Zeitraum oder zwei Anträge für jeweils drei oder vier Monate zu stellen. Weitere Informationen enthält die Richtlinie. Sie ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet.
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