Der Landesentwicklungsplan regelt, wie die Fläche des Landes und seiner Küstenmeere langfristig genutzt werden soll. Darin wird beispielsweise festgelegt, wo schwerpunktmäßig Wohnraum und Gewerbeflächen entstehen oder Rohstoffe vorrangig abgebaut werden sollen, wo Schwerpunkte für Tourismus sind oder wo Natur und Umwelt möglichst unberührt bleiben sollen.
Planungssicherheit für die Zukunft
Am 17. Dezember 2021 tritt nun die sogenannte Fortschreibung des Landesentwicklungsplans in Kraft. Der neue Plan löst den bisherigen aus 2010 ab. Seine Festlegungen, die sogenannten Ziele und Grundsätze der Raumordnung, schaffen wichtige Voraussetzungen, damit sich Schleswig-Holstein nachhaltig entwickeln kann. Ökonomische, ökologische und soziale Belange stehen dabei gleichberechtigt nebeneinander.
Der Fortschreibung waren zwei öffentliche Beteiligungsverfahren mit über 1.000 Stellungnahmen vorausgegangen.
Planungsdokumente
Die Landesregierung erlässt den Landesentwicklungsplan als Rechtsverordnung. Die "Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein (LEP-VO 2021)" wird am 16. Dezember 2021 im Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein veröffentlicht. Der Text des Landesentwicklungsplans (Teil A und B), die Hauptkarte (Teil C) und der Umweltbericht mit der zusammenfassenden Erklärung (Teil D) sind Anlagen zu der Verordnung.
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