Schleswig-Holstein macht den Weg frei für eine bundesweite neue Regulierung des Glücksspielangebotes. Dazu hat der Landtag nun dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 zugestimmt. Bislang hatte der echte Norden einen eigenen Weg beschritten. Als einziges Bundesland hatte Schleswig-Holstein bereits 2012 den Online-Markt reguliert und damit Sportwetten, virtuelles Automatenspiel und Online-Poker aus der Illegalität geholt. Galt das Land damals noch als Sonderling, so konnte die oberste Glücksspielaufsicht im Innenministerium nun die Erfahrungen und Erkenntnisse in den Staatsvertrag einbringen. "Unser Weg im Glücksspiel hat sich bewährt", sagte Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack im Landtag. Denn der Online-Markt ließe sich kaum verbieten, aber sehr wohl regulieren. Das hätten nun auch alle anderen Bundesländer erkannt.
Vor Gefahren schützen
Schleswig-Holstein hatte zuvor bereits die Angebote streng überwacht und konsequent reguliert mit dem Ziel, den Spieler- und Jugendschutz sicherzustellen und vor Suchtgefahren zu warnen. So wird zum Beispiel das Online-Glücksspiel nach einer Stunde für einen "realitycheck" unterbrochen. Spieler:innen müssen erklären, die Informationen zur Kenntnis genommen zu haben, bevor sie weiterspielen dürfen. Darüber hinaus muss der Anbieter den Spieler:innen bei jeder Anmeldung auf dem Spielkonto die Einsätze, Gewinne und Verluste der letzten 30 Tage anzeigen, bevor die Spielteilnahme gestartet werden kann.
Know-how aus Schleswig-Holstein wird bundesweit genutzt
Der Glücksspielstaatsvertrag schafft zukünftig auch weitere Schutzmechanismen. Anbieter müssen sich an eine anbieter- und spielform-übergreifende Sperrdatei anschließen, um gesperrte Spieler:innen auszuschließen. Spieler:innen müssen zudem die Möglichkeit haben, sich in jeder Spielphase sofort kurzfristig sperren zu lassen. Anbieter müssen zudem ein automatisiertes System einsetzen, mit dem suchtgefährdete Spieler:innen frühzeitig erkannt werden. Außerdem müssen die Anbieter künftig ein technisches System einrichten und betreiben, welches sämtliche Daten erfasst, die die Glücksspielaufsicht für ihre Überwachung braucht. Der sogenannte Safe-Server, mit dem Schleswig-Holstein bereits seit 2012 die Anbieter kontrolliert, ist dabei die Vorlage für die Regelungen im neuen Glücksspielstaatsvertrag.
Transparenz über Anbieter und Angebote
Spieler:innen haben außerdem die Möglichkeit, sich über eine sogenannte "White-List" darüber zu informieren, ob der von ihnen gewählte Anbieter über eine Erlaubnis verfügt und auf welche Spielform sich diese bezieht. Zusätzlich wird es anbieterübergreifend ein Einzahlungslimit von grundsätzlich maximal 1.000 Euro geben, dessen Höhe die Spieler:innen selbst bestimmen.
Illegales Glücksspiel bekämpfen
Der neue Staatsvertrag stärkt auch die Glücksspielaufsicht. Um illegale Glückspiele zu unterbinden, sind Möglichkeiten für beispielsweise Testspiele und Testkäufe oder zum Blocken von IP-Adressen enthalten.
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