Im Juli hatte der Landtag schon zugestimmt, nun ist die Teilfortschreibung Wind des Landesentwicklungsplans beschlossene Sache: Auf ihrer Klausurtagung in Leck stimmten die Kabinettsmitglieder den Plänen von Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack zu. Außerdem bestätigten sie die Regionalpläne Windenergie weitgehend – wenige Änderungen gehen nun in eine vierte Öffentlichkeitsbeteiligung.
Große Beteiligung
In der Öffentlichkeitsbeteiligung zu den dritten Entwürfen waren dazu gut 3.000 Stellungnahmen eingegangen. Nach gründlicher Prüfung blieben rund 840 Entscheidungen zu den 967 sogenannten "Windpotenzialflächen" im Land unverändert. Die Landesregierung plant nun 344 Vorranggebiete Windenergie mit etwa 32.075 Hektar, das entspricht 2,03 Prozent der Landesfläche. Im Vergleich zum vorangegangenen Entwurf bedeutet dies einen Nettogewinn von etwa 124 Hektar. Etwa zwei Drittel der Potenzialflächen bleiben aufgrund von Abwägungskriterien frei von Windkraftanlagen.
Bestehende Anlagen wurden berücksichtigt
Derzeit sind in Schleswig-Holstein knapp 3.200 Windräder in Betrieb oder vor der Inbetriebnahme. Von diesen sogenannten "Bestandsanlagen" befinden sich 2.205 innerhalb der ausgewiesenen Vorranggebiete. Hier sollen künftig nicht nur neue Anlagen gebaut werden können, sondern es darf auch sogenanntes "Repowering" stattfinden, also der Austausch von alten gegen modernere Anlagen.
995 Windräder außerhalb der zukünftigen Vorranggebiete sind auf den technischen Bestandsschutz beschränkt. Das bedeutet, dass diese mittelfristig abgebaut werden müssen. "Gerade in den stärker belasteten Regionen Schleswig-Holsteins erreichen wir so eine Entlastung des Landschaftsbildes", sagte Innenstaatssekretärin Kristina Herbst in Kiel.
Überwiegend kleine Änderungen
Größere Änderungen der Regionalpläne Windenergie beschränken sich auf fünf gestrichene und acht neu hinzugekommene Vorranggebiete. An weiteren 100 Vorranggebieten haben sich überwiegend kleinere Änderungen ergeben. Herbst erklärte, die Pläne seien an den Stellen geändert worden, wo im Laufe des Beteiligungsverfahrens relevante neue Sachverhalte festgestellt worden seien. So hätten sich beispielsweise Änderungen bei der Wohnbebauung, bei Bauleitplanungen von Gemeinden oder bei den Standorten von Großvogelhorsten ergeben. Auch seien zu einigen Vorranggebieten erstmalig Sachverhalte überhaupt mitgeteilt worden, die bislang vollkommen unbekannt waren. Die Bewertung der Stellungnahmen aus der dritten Anhörung zu den geänderten Flächen sind ab sofort online einsehbar.
Viertes Anhörungsverfahren startet
Die vierte Öffentlichkeitsbeteiligung wird nun ausdrücklich auf die geänderten Teile der Regionalpläne beschränkt. "An unserem Ziel, die Pläne noch vor Ablauf des Moratoriums am 31. Dezember unter Dach und Fach zu bringen, ändert sich damit nichts", sagte Herbst.
Sämtliche Unterlagen können ab sofort im Online-Tool BOB-SH eingesehen werden. Eine Stellungnahme ist möglich, sobald die Öffentlichkeitsbeteiligung nach Bekanntmachung im Amtsblatt startet, ab 24. September 2020. Die Frist zur Stellungnahme wird nach einem Monat enden, also am 23. Oktober 2020.
Hinweis zur Verwendung von Cookies
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: