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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Entwurf eines Verfassungsschutzgesetzes

Gültig ab: 22.07.2025

Das derzeitige Verfassungsschutzgesetz des Landes ist bereits mehr als 30 Jahre alt und wird trotz des – gemessen an seiner Entstehungszeit – fortschrittlichen Standards den heutigen Herausforderungen nicht mehr in allen Punkten gerecht. Denn die Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung haben sich verändert. Dementsprechend muss sich auch der Verfassungsschutz verändern.

Aus Sicht der Landesregierung bestehen Änderungs- bzw. Reformbedarfe insbesondere hinsichtlich der derzeit im Abschnitt I geregelten Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde zur Informationserhebung sowie bezüglich der in Abschnitt III normierten Möglichkeiten zur Informationsübermittlung durch die Verfassungsschutzbehörde. Zudem soll die in Abschnitt V geregelte Kontrolle der Verfassungsschutzbehörde weiter gestärkt werden.

Um dem Entwurf eine klare und verständliche Struktur zu geben, ist dieser nicht als Änderungsgesetz, sondern als komplette Neufassung vorgelegt worden. Mit dem Entwurf wird ein zentraler innenpolitischer Punkt des Koalitionsvertrags umgesetzt. 

Die aktuelle Fassung des Verfassungsschutzgesetzes dient weiter als Grundlage für die Zusammenarbeit mit den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder. Die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere die des Bundesverfassungsgerichts, wird bei der Rechtsanwendung im Wege der Auslegung berücksichtigt.

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