Die Sicherheit der Bevölkerung ist eines der zentralen Anliegen der Landesregierung. Um sie weiter zu erhöhen, hat das Innenministerium den Entwurf des Gesetzes zur Fortentwicklung polizeirechtlicher Maßnahmen für einen wirksamen Schutz der öffentlichen Sicherheit vorgelegt. Im dem Gesetzentwurf geht es um die Umsetzung des Sicherheitspaketes der Landesregierungen von Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen, um Anpassungen der Vorschriften für Präventivgewahrsam, die Ausweitung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung oder den gezielten Ausbau der Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten und gefährdeten Orten.
Mehr Informationen siehe Pressemitteilung vom 19. September 2025