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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Entwurf eines zweiten Staatsvertrags zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 und Entwurf eines Gesetz zum zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (Zustimmungsgesetz)

Gültig ab: 09.09.2025

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 ist der gemeinsame Rechtsrahmen für die Glücksspielregulierung in Deutschland. Er schafft insbesondere für länderübergreifende Angebote Rechtssicherheit und einheitliche Schutzstandards für die Bevölkerung in ganz Deutschland.

Zwischenbericht 2023

2023 haben die Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder unter Mitwirkung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) und des Fachbeirats die Auswirkungen des Staatsvertrages evaluiert und in einem Zwischenbericht vorgelegt. Der Bericht hat vor allem die Erreichung der Ziele des Glücksspielstaatsvertrages 2021 geprüft sowie Fehlentwicklungen und Änderungsbedarfe benannt. Daher wurden un die Vollzugsmöglichkeiten verbessert. Neben weiteren Instrumenten wurde auch eine der Sache nach bereits früher bestehende Ermächtigung für Sperranordnungen (Netzsperren bzw. IP-Blocking) wieder eingeführt.

Details im Einzelnen

  • Durch eine punktuelle Änderung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 in § 9 Absatz 1 wird der Verweis in der Rechtsgrundlage an die seit dem Jahr 2024 bestehende Rechtslage angepasst und gleichzeitig den im Hinblick auf den Adressatenkreis bestehenden Bedenken Rechnung getragen.
  • Durch Ergänzungen der Regelungen in § 4b und § 9 Absatz 3a werden die Abfragekompetenzen der Erlaubnis- und Aufsichtsbehörden erweitert.
  • Durch eine Änderung in § 8 Absatz 3 und § 28a Absatz 1 wird klargestellt, dass für den Abgleich mit dem Spielersperrsystem für jede Betriebsstätte nur die dieser Betriebsstätte zugeordnete Zugangskennung verwendet werden darf und eine Weitergabe und Zulassung einer Nutzung dieser Zugangskennung durch Dritte verboten ist.

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