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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack im Landtag: Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst nichts zu suchen.



Letzte Aktualisierung: 11.05.2023

Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack hat in ihrer Landtagsrede zum Antrag der Regierungsfraktionen "Gesellschaft vor Verfassungsfeinden schützen" betont, dass Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst nichts zu suchen hätten. "Jeder einzelne Fall, in dem eine Beamtin oder ein Beamter unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung feindlich gegenübertritt, ist einer zu viel", sagte die Ministerin. Dem müssten sich alle Demokratinnen und Demokraten in den Weg stellen.

Die Ministerin verwies darauf, dass in der Zentralen Disziplinarbehörde im Innenministerium seit 2017 keine Fälle bekannt geworden sind, bei denen Beamtinnen oder Beamte aufgrund von verfassungsfeindlichen Aussagen aus dem Landesdienst entfernt werden mussten. Das zeige, dass der allergrößte Teil der mehr als 45.000 Landesbeamtinnen und -beamten das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung ernst nehme.

Sütterlin-Waack begrüßte den Ansatz des Antrages, auch in Zukunft bei der Einstellung anzusetzen. Auch sei Umgang mit vertraulichen Dokumenten besonderen Schutzobliegenheiten unterworfen. Das habe zuletzt der Fall eines möglicherweise russischen Agenten beim BND gezeigt. "Der Schutz vertraulicher Dokumente ist keine Nebensache, sondern von elementarem staatlichen Interesse", sagte die Ministerin. Schließlich müsse zügig aus dem Dienst entfernt werden, wer den Staat, seinen Dienstherren und unsere Verfassungsordnung bekämpft. Das Innenministerium erarbeite insofern aktuell Möglichkeiten, behördliche und gerichtlichen Disziplinarverfahren zu beschleunigen. Dabei dürfe nicht das Recht der Beschuldigten auf ein rechtsstaatlich sauberes Verfahren und das Prinzip der Unschuldsvermutung eingeschränkt werden, sagte die Ministerin.

Zudem erarbeite das Innenministerium derzeit eine Neufassung des Landesverfassungsschutzgesetzes, bei dem auch das Thema "Waffen in Extremistenhand" eine Rolle spielen wird. Im Anschluss sei eine Novellierung des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes geplant, kündigte die Ministerin an.

Die gesetzlichen Hürden für Extremistinnen und Extremisten, an Waffen zu gelangen, seien bereits effektiv erhöht worden. Zudem nehme der Verfassungsschutz seine waffenrechtliche Nachberichtspflicht sehr ernst. Die Landesregierung werde intensiv prüfen, inwiefern weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

Darüber hinaus müsse dafür gesorgt werden, dass Waffenbesitzerinnen und -besitzer, die verfassungsfeindlich auffallen, konsequent entwaffnet werden. Die Waffenbehörden hätten ihre Kontrolltätigkeit bereits weiter verstärkt und ausgeweitet. Keineswegs werde es aber darum gehen, Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzern, die als Jäger, Sportschützen oder Sammler legitimen Interessen nachgingen, mit schärferen Vorschriften zu treffen. Bei diesen seien sehr wenige Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften festgestellt worden, sagte Sütterlin-Waack.

Außerdem sei im Koalitionsvertrag vereinbart, weitere Frühwarnsysteme in Schleswig-Holstein zu etablieren, wie zum Beispiel das "RADAR Polizeiinterne Vorgänge". Das System versetzt die Führungsebene der Landepolizei sowie die Entscheidungsträgerinnen und -träger im politischen Raum in die Lage, rechtzeitig zu erkennen, ob es sich bei den gemeldeten Sachverhalten um Verfehlungen Einzelner oder um strukturelle Probleme handelt.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke/ Jana Reuter / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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