Aktuelle Statistiken belegen die Häufigkeit sexueller Übergriffe und sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. In Schule werden wir konkret in folgenden Bereichen mit sexueller Gewalt gegen unsere Schülerschaft konfrontiert:
- Sexualisierte Gewalt im familiären Nahfeld
- Sexualisierte Gewalt zwischen Kinder und Jugendliche
- Sexualisierte Gewalt innerhalb der Institution Schule von Erwachsenen ausgehend
Zudem tritt sexualisierte Gewalt online in einer großen Bandbreite auf und hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Durch die Vielzahl von Gewaltformen in diesem Bereich, wie entgleistes Sexting, Cybergrooming, Shareting, Weiterleitung von pornografischem Material etc., stehen Schulen vor großen Herausforderungen, mit denen sie nicht allein sind! Das Zentrum für Prävention unterstützt dazu auf vielen Ebenen: siehe Unterstützungsangebote unten.
Vertrauen sich derart betroffene Schülerinnen und Schüler Lehrkräften, Schulleitungen etc. an, ist ein koordiniertes Handeln mit bekannten internen und externen Ansprechpartnern unumgänglich. Handeln Sie bei einem Verdachtsfall nicht alleine, sondern im schulinternen Team, mit der Schulsozialarbeit, Gewaltpräventionsbeauftragten, einer Insoweit erfahrenen Fachkraft und informieren Sie die Schulleitung. Achten Sie dabei auf Ihre eigenen Grenzen und holen Sie sich auch externe Unterstützung über Fachberatungsstellen, Supervision, Schulpsychologischen Dienst, Opferschutzstellen etc.
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdungsfällen, wie wir sie bei sexueller Gewalt im familiären Nahfeld häufig vorfinden, muss Schule nach dem Bundeskinderschutzgesetz / KKG § 4, dem Schulgesetz / § 4 Abs. 10 und dem Kinder- und Jugendhilferecht / SGB VIII a und VIII b handeln. Siehe Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung
Schulische Schutzkonzepte
Schutzkonzepte sollen dazu beitragen, eine möglichst sichere Schule für alle schulischen Mitglieder zu schaffen. Sie haben ihren Schwerpunkt auf der Förderung präventiven Handelns, bieten Handlungssicherheit für die Kollegien, ermöglichen in einem gewaltsensiblen Umfeld und einer gemeinsam gelebten Haltung gegen sexuelle Gewalt eine Stärkung der Kinder und Jugendlichen (Schutzort) und professionelle Handlungsabläufe (Kompetenzort) bei sexuellen Gewalterfahrungen.
Es gibt nicht EIN Schutzkonzept für alle Schulen in Schleswig-Holstein. Jede Schule braucht für sich ein individuell angepasstes eigenes Schutzkonzept, das ausgehend von der Schulleitung partizipativ durch Einbeziehung aller schulischen Mitglieder gemeinsam entwickelt und getragen wird.
Unterstützungsangebote
- Der bundesweite Leitfaden der Kultusministerkonferenz „Kinderschutz in der Schule. Leitfaden zur Entwicklung und praktischen Umsetzung von Schutzkonzepten und Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt an Schulen“ unterstützt den schulischen Entwicklungsprozess für den Aufbau von Schutzkonzepten und bietet zudem über fünfzig Seiten schulerprobtes Material für die Schutzkonzepte-Bausteine und -Entwicklung an.
- Das Zentrum für Prävention im IQSH bietet zur Entwicklung des eigenen schulischen Präventions- und Interventionsprogramms die Fortbildung:
PRV0229 Auf dem Weg zum Präventions- und Interventionskonzept - Für die Entwicklung und Umsetzung einer bedarfsorientierten schulindividuellen wirksamen Präventions- und Interventionsstrategie mit vorausgehender Evaluation der schulinternen Bedarfe, bietet Finder e. V. in Kooperation mit dem IQSH eine schulinterne Prozessbegleitung an. Weitere Informationen dazu finden Sie
hier.
Angebote des ZfP / IQSH für Fortbildungen und Schulentwicklungstage
Angebote des UBSKM (Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs)
Kooperationsangebote finden mit dem ZfP und folgenden Institutionen statt
- Europa Universität Flensburg – Zentrum für Bildungs-, Unterrichts-, Schul- und Sozialforschung
- UBSKM
- Aktion Kinder- und Jugendschutz Schleswig-Holstein (AKJS)
- Landespolizeiamt Kiel
- Petze – Institut für Gewaltprävention gGmbH
- Wendepunkt e. V.
- Pro familia Schleswig-Holstein
- Kinderschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein, Kiel
- Regionale Kinderschutzzentren
- Landespräventionsrat Schleswig-Holstein
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