Zum Schuljahr 2026/27 gilt der Rechtsanspruch auf Ganztag an den Grundschulen - und zwar aufwachsend ab der 1. Jahrgangsstufe. Land und Kommunen haben sich jetzt bei den Betriebs- und Investitionskosten verständigt.
Letzte Aktualisierung: 21.07.2025
Es braucht drei Parteien, um den Rechtsanspruch zu realisieren: Das Land Schleswig-Holstein, den Bund und die vielen Schulträger, die in den Kommunalen Landesverbänden organisiert sind. Das Land und der Bund unterstützen die Schulträger beim quantitativen und qualitativen Ganztagsausbau mit finanziellen Mittel: Zum einen über das Investitionsprogramm und zum anderen bei den Betriebskosten. Bei den Investitionsmitteln werden 85 Prozent übernommen, bei den Betriebskosten 75 Prozent. Den Rest tragen jeweils die Schulträger.
Die Landesregierung und die Kommunalen Landesverbände verständigen sich auf einen jährlichen Ausgabepfad für die Ganztagsinvestitionsmittel. Grundlage sind die Projektplanungen der bereits vorliegenden Anträge.
Einigung bei Betriebskosten
Bildungsministerium Dorit Stenke: "Gemeinsam mit Schulträgern schaffen wir die Voraussetzungen für einen qualitaiv hochwertigen Ganztag. Das ist eine gute Nachricht für alle Eltern, die ihr Kind ab 2026/27 in den Ganztag geben möchten."
Ziel sei ein verlässliches Angebot in der Fläche, das die Vereinbarkeit von Famile und Beruf deutlich verbessern werde. "Gleichzeitig wollen wir aber auch Qualität, um unsere Bildungsziele auch im Ganztag umsetzen zu können. Damit setzen wir auch bundesweit Maßstäbe."
Das alles findet sich in den Eckpunkten der Betriebskosten-Richtlinie. Sie soll nach den Sommerferien vorliegen. Die zentralen Punkte:
Das Land finanziert einen Personalschlüssel von einer Fachkraft im Verhältnis zu 12, 5 Kindern oder zwei Fachkräften im Verhältnis zu 25 Kindern.
Die Schulträger können weiterhin mit dem Personal arbeiten, das bisher schon im Ganztag an den Schulen eingesetzt ist. Ministerin Stenke: "Hier geben wir Sicherheit, denn auf die Erfahrung und das Engagement wollen wir in Zeiten eines Fachkräftemangels nicht verzichten."
Ziel ist, dass alle Ganztagsangebote nach einempädagogischen Qualitätskonzept arbeiten. Spätestens zum Schuljahr 2030/31 müssen alle genehmigten Offenen Ganztagsschulen ein überarbeitetes pädagogisches Konzept vorlegen und genehmigen lassen, um eine Erstattung nach diesen Rahmenbedingungen in Anspruch nehmen zu können. Auch für Einrichtungen, die das heute nicht haben, soll an einer Lösung gearbeitet werden.
Um die Qualität zu stärken, werden jährlich aufsteigend vier Millionen Euro pro Jahr zur Fortbildung und Qualitätsentwicklung im Ganztag zur Verfügung gestellt. Das IQSH und die Servicestelle Ganztag werden die Ganztagsschulen in den kommenden Jahren intensiv begleiten.
Für Angebote mit Kooperationspartnern, insbesondere Vereinen und Verbänden des Sports und der kulturellen Bildung, sowie für den Besuch eines außerschulischen Lernortes stehen insgesamt bis zu 300 Euro pro besetztem Ganztags- und Betreuungsplatz und pro Jahr zur Verfügung.
Ministerin Stenke: "Das ist eine große Summe, die die Ganztagsschule stark in die Strukturen vor Ort und der Gesellschaft verankern wird. Über diese Regelungen werden Sportvereine, Musikschulen oder Orte der Demokratiebildung für eine Zusammenarbeit mit dem Ganztag unterstützt."
Bei denElternbeiträgen gibt es einen Höchstbetrag von 135 Euro pro Kind (auch Sozialstaffel und Geschwisterermäßigung). Die Elternbeiträge sind gedeckelt.
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