Insgesamt 7,2 Millionen Euro haben schleswig-holsteinische Kultur-Veranstalterinnen und -Veranstalter bisher als Wirtschaftlichkeitshilfe und Ausfallabsicherung erhalten. Kulturministerin Karin Prien rief jetzt noch einmal ausdrücklich dazu auf, diese Unterstützung in Anspruch zu nehmen. „Insbesondere Veranstalterinnen und Veranstalter, die aus Rücksicht auf ihr Publikum nach wie vor mit Hygienekonzepten und Kapazitätsbeschränkungen arbeiten, will ich ermuntern, den Fonds konsquent in Anspruch zu nehmen“, sagte sie.
360 Anträge bisher
Dank des großen, bundesweiten Sonderfonds für Kulturveranstaltungen konnten auch in Schleswig-Holstein die Risiken kleiner und großer Kulturveranstalterinnen und Kulturveranstalter während der Corona-Pandemie abgemildert werden. Bis Anfang Oktober 2022 sind in Schleswig-Holstein rund 360 Anträge auf Wirtschaftlichkeitshilfe und Ausfallabsicherung gestellt worden. Bundesweit wurden bis zu diesem Zeitpunkt fast 12.000 Anträge im Gesamtumfang von rund 240 Millionen Euro bewilligt.
Kinos und Festivals unterstützt
Vom Sonderfonds für Kulturveranstaltungen profitieren in Schleswig-Holstein ganz unterschiedliche Akteure. Landesweit bedeutende Festivals und größere Kinos konnten ebenso unterstützt werden wie Konzert- und Theaterveranstaltungen sowie kleinere Veranstaltungen regionaler Kulturvereine und Kirchengemeinden. Die meisten Anträge kommen bundesweit ebenso wie in Schleswig-Holstein aus dem Bereich Musik/Konzerte.
Über die Wirtschaftlichkeitshilfe können sowohl Ausfälle für kleinere Kulturveranstaltungen als auch Ausfälle für größere Veranstaltungen ab 2.000 Personen abgesichert werden. Die Wirtschaftlichkeitshilfe ermöglicht es vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, die Kapazität einer Veranstaltung zu reduzieren, um dem Sicherheitsbedürfnis der Besucherinnen und Besucher entgegenzukommen. Die dabei entstehenden Einnahmeverluste werden dann durch den Sonderfonds ausgeglichen. Beide Module laufen noch bis Ende 2022.
Laufzeit bis Ende 2022
Die Veranstaltung kann bis zu 24 Stunden vor Beginn registriert werden. Ein Antrag kann dann im Abschluss an die Veranstaltung oder bei einer Absage gestellt werden. Registrierung und Antragstellung erfolgen über die bundesweit einheitliche Internetplattform www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de
Die bundesweite Hotline 0800 6648430 unterstützt bei Fragen.