Gesetzesvorhaben und Landtagsberichte des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Letzte Aktualisierung: 27.07.2022
Gesetzgebung in Schleswig-Holstein
Die Landesregierung, Fraktionen und einzelne oder mehrere Abgeordnete – auch fraktionsübergreifend – können Gesetzentwürfe einbringen. Aber auch die Schleswig-Holsteiner haben die Möglichkeit, Gesetzentwürfe über eine Volksinitiative oder einen Volksentscheid ins Rennen zu schicken. Die Gesetze werden vom Landtag oder durch Volksentscheid beschlossen (Artikel 37 Absatz 1 und 2 der Landesverfassung).
Laufende Gesetzesvorhaben
In der 20. Wahlperiode liegen noch keine Gesetzesvorhaben vor.
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Information und Beteiligung nach dem Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetz (VHMPG)
Hier finden Sie Entwürfe von Gesetzen und Verordnungen aus dem Bereich des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, mit denen neue Vorschriften eingeführt oder bestehende Vorschriften geändert werden sollen.
Beim jeweiligen Gesetzes- oder Verordnungsentwurf sind Kontaktdaten angegeben, unter denen Sie Ihre Anmerkungen mitteilen können.
In der 20. Wahlperiode liegen noch keine Gesetzes- oder Verordnungsentwürfe vor,
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Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften für berufsbildende Schulen vom 27. Juli 2022
Auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und funktionierender Praxismodelle aus verschiedenen Regionen des Landes bildet dieses Konzept den verbindlichen Orientierungsrahmen für alle Schulen in Schleswig-Holstein im Umgang mit Schulabsentismus.
Bericht über die Unterrichtssituation im Schuljahr 2020/21
Der Bericht über die Unterrichtssituation an den öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein wird auf Grundlage des Beschlusses vom 16. März 1977 (Drucksache 8/663) dem Landtag jährlich vorgelegt.
Bericht über die Evaluation des Denkmalschutzgesetzes
Der Landtag hat mit der Drucksache 19/1450 die Landesregierung gebeten, eine externe Evaluation des Denkmalschutzgesetzes und dessen Anwendung in die Wege zu leiten und dem Landtag gegebenenfalls Vorschläge zur Novellierung zu unterbreiten.
Bericht über die Unterrichtssituation im Schuljahr 2019/20
Der Bericht über die Unterrichtssituation an den öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein wird auf Grundlage des Beschlusses vom 16. März 1977 (Drucksache 8/663) dem Landtag jährlich vorgelegt.
Bericht zu Stand und Perspektiven des mutter- und herkunftssprachlichen Unterrichts
Dieser Bericht soll insbesondere Informationen darüber enthalten, in welchen Sprachen und an welchen Standorten dieser Unterricht erteilt wird und welchen rechtlichen Status die Lehrkräfte haben, die diesen Unterricht erteilen. Darüber hinaus soll berichtet werden, für welche zusätzlichen Sprachen und an welchen Standorten Bedarfe angemeldet werden sowie welche personellen und finanziellen Ressourcen die Umsetzung dieser Bedarfe in Anspruch nehmen würden.
Bericht zum Stand der Inklusion im schulischen Bildungsbereich
Die Inklusive Bildung in Schleswig-Holstein hat eine lange Tradition. Bundesweit hat Schleswig-Holstein eine der höchsten Inklusionsquoten. Insgesamt gab es in Schleswig-Holstein 243.137 Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 1 bis 10 im Schuljahr 2018/19. Davon hatten 6,79 % einen anerkannten sonderpädagogischen Förderbedarf. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in inklusiven Maßnahmen lag im Schuljahr 2018/19 bei 69,53 %. Gegenüber dem Schuljahr 2000/01, in dem die Quote noch 27,8 % betrug, hat sich dieser Anteil mehr als verdoppelt. Seit dem Schuljahr 2015/16 ist eine relativ konstante Quote zu verzeichnen.
Bericht über die Unterrichtssituation im Schuljahr 2017/18
Das Ziel einer Unterrichtsversorgung von 100 Prozent konnte im Schuljahr 2017/18 insgesamt trotz zusätzlich geschaffener Stellen nicht erreicht werden. Deshalb werden zum Schuljahr 2018/19 auf Initiative der Landesregierung weitere rund 400 zusätzliche Stellen zur Verfügung gestellt, statt - wie ursprünglich geplant - 495 Stellen abzubauen. Im Durchschnitt wurde im vergangenen Schuljahr an den allgemein bildenden Schulen eine Versorgung von rund 99 Prozent erreicht, während im Durchschnitt aller allgemeinbildenden und berufsbildenden Schularten zusammen eine Unterrichtsversorgung von rund 96 Prozent zu verzeichnen war. Dieser geringere Durchschnittswert über alle Schularten beruht auf der nach wie vor vergleichsweise geringen Unterrichtsversorgung von 92 Prozent bei den berufsbildenden Schulen.
"Es gibt sehr ermutigende Ergebnisse beim Thema Schwimmen: 81 Prozent aller Kinder in Schleswig-Holstein können bis zum 6. Jahrgang sicher schwimmen und erreichen das Bronzeabzeichen“, sagte Bildungsministerin Karin Prien. Sie hatte zuvor dem Landeskabinett den Schwimmbericht des Bildungsministeriums vorgestellt. Die Ministerin kündigte trotz des ermutigenden Ergebnisses der Studie weitere Anstrengungen der Schulen, der Kommunen, der Landesregierung sowie der beteiligten Akteure an, um die sichere Schwimmfähigkeit möglichst aller Schülerinnen und Schüler zu erreichen.
Bericht der Landesregierung zur Einführung eines Bildungsbonus für Schulen in Schleswig-Holstein
Die Landesregierung will "Schulen mit besonderen Herausforderungen" besser unterstützen: Sie erhalten ab dem kommenden Schuljahr den Bildungsbonus. Dafür stehen in 2019 bereits zwei Millionen Euro zur Verfügung. Diese Mittel wachsen auf: 2020 werden es acht Millionen Euro sein, 2021 neun Millionen, und ab 2022 werden es jährlich zehn Millionen Euro sein. Damit sollen die Bildungschancen von Schülerinnen und Schülern verbessert werden. Die Schulen erhalten Unterstützung, um alle ihre Schülerinnen und Schüler mindestens zu einem Schulabschluss und in einen erfolgreichen Übergang in eine berufliche oder weitere schulische Bildung zu führen.
Bericht über den Stand der Erarbeitung des neuen Gesamtkonzepts für die Berufliche Orientierung an den Schulen in Schleswig-Holstein
Das neue Gesamtkonzept soll für die Gemeinschaftsschulen (mit und ohne Oberstufe), die Förderzentren, die Gymnasien und die berufsbildenden Schulen/Regionalen Berufsbildungszentren in den Sekundarstufen I und II gelten und die Berufliche Orientierung verbindlicher und systematischer regeln. Ziel ist es, die Qualität der Beruflichen Orientierung flächendeckend zu verbessern - vorgesehen ist zum Beispiel, Kooperationen mit der Wirtschaft, den Arbeitsagenturen, den berufsbildenden Schulen/Regionalen Berufsbildungszentren weiter zu stärken.
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