KIEL. Schleswig-Holstein wird den Anspruch auf eine schulische Ganztagsbetreuung ab dem 1. August inklusiv umsetzen und hat dafür jetzt die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen.
Das Sozialministerium hat in Abstimmung mit dem Bildungsministerium die kommunale Ebene am 2. Juni per Rundschreiben über die Umsetzung gesetzlicher inklusiver Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch informiert. Familien von Kindern mit Behinderung können demnach gesetzliche Unterstützungsleistungen in der Schule vollständig als so genannte Teilhabe an Bildung nach Paragraf 9 des Sozialgesetzbuches beantragen und abrechnen. Das gilt für alle Aktivitäten und Leistungen in der Schule – egal, ob im Unterricht selbst oder in der weiteren Betreuung am Nachmittag. Damit ist ein landesweit einheitliches Verfahren sichergestellt. Mögliche finanzielle Mehraufwendungen werden vom Land getragen. Eltern werden nicht zusätzlich finanziell in Anspruch genommen.
Sozialministerin Aminata Touré:„Wir halten Wort! Der Ganztag in Schleswig-Holstein wird inklusiv gestaltet. Das hatten wir Eltern, Kindern und fachlichen Vertretungen in Gesprächen in den vergangenen Monaten zugesagt. Familien von Kindern mit Behinderung können sich darauf verlassen, dass sie auch mit dem Ganztagsanspruch ab dem 1. August gesetzliche Unterstützungsleistungen in vollem Umfang erhalten, ohne finanziell dafür zusätzlich aufkommen zu müssen. Eltern werden nicht zusätzlich belastet. Wir haben wir eine einheitliche, unbürokratische und rechtssichere Lösung erarbeitet, die zum neuen Schuljahr greift.“
Bildungsministerin Dr. Dorit Stenke:"Beim Thema Ganztag machen wir als Landesregierung keine Abstriche: Die schulischen Ganztagsangebote stehen allen Grundschulkindern offen – auch Kindern mit Behinderungen. So wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbildung und -betreuung ab dem Schuljahr 2026/27 in Schleswig-Holstein umgesetzt. Das schafft Bildungsgerechtigkeit und soziale Teilhabe durchgängig für alle Kinder im Grundschulalter. Und es gibt Eltern von Kindern mit Behinderungen maximale Sicherheit. Darüber hinaus setzen wir uns aktuell auf Bundesebene dafür ein, dass die komplexen rechtlichen Gegebenheiten vereinfacht werden und dadurch nicht zum Nachteil für Kinder und Familien werden."
Eine rechtliche Klarstellung war notwendig geworden, weil das Bundesgesetz (SGB IX) zwei unterschiedliche Leistungen zur Teilhabe von Kindern mit Behinderungen vorsieht: Leistungen zur Teilhabe an Bildung und Leistungen zur sozialen Teilhabe. Dabei werden Leistungen zur Teilhabe an Bildung im Ganztag vorrangig für Angebote mit Bildungscharakter gewährt, beispielsweise für die Hausaufgabenbetreuung. Für Angebote mit überwiegendem Freizeitcharakter kommen Leistungen zur sozialen Teilhabe in Betracht. Für letztere kann – abhängig vom Einkommen und Vermögen – ein Kostenbeitrag der Eltern anfallen. In der Folge hätte es zu Unterschieden in der Beantragung und Finanzierung von Leistungen kommen können. In der Praxis werden beide Leistungen vom selben Leistungserbringer übernommen. Das heißt, dass eine Person ein Kind (oder mehrere Kinder) in beiden Leistungsbereichen begleitet. Die rechtliche Unterscheidung hat damit keine Auswirkungen auf den Alltag der Kinder, ist jedoch für das Verwaltungshandeln und die Bewilligung von Bescheiden von Bedeutung.
Mit der jetzt getroffenen Regelung, wonach das schulische rechtsanspruchserfüllende Ganztags- und Betreuungsangebot unter den Bildungsbegriff fällt und somit bei entsprechendem individuellen Bedarf als Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach dem SGB IX möglich sind, schafft die Landesregierung die Voraussetzung dafür, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter inklusiv und praxisnah umgesetzt werden kann. Voraussetzung dafür ist auch eine gute personelle Ausstattung der Angebote, damit Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam betreut und gefördert werden können. Die Richtlinie zur Betriebskostenförderung für schulische Ganztags- und Betreuungsangebote berücksichtigt daher für Schülerinnen und Schüler mit anerkanntem Förderschwerpunkt sowohl einen erhöhten Betreuungsschlüssel als auch höhere Sachkostensätze. Ziel ist es, die Unterstützung von Kindern mit zusätzlichen Bedarfen bereits innerhalb der regulären Ganztagsstruktur zu stärken.
Darüber hinaus arbeiten die beiden Ministerien daran, die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit im Zusammenspiel von Eingliederungshilfe und Schule weiter auszubauen. Ziel ist, anstelle vieler Einzelfalllösungen und umfangreicher Antragsverfahren eine verlässliche, systemische Unterstützung an Schulen zu etablieren. Dazu sollen die so genannten Pooling-Modelle und multiprofessionelle Teams erprobt, weiterentwickelt und etabliert werden.
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