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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
: Thema: Ministerien & Behörden

Karin Prien

Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Bildungsministerin Prien im Landtag zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung:

„Wir werden die Zeit bis 2026 intensiv nutzen, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung gut vorzubereiten“

Letzte Aktualisierung: 27.01.2023

KIEL. Zum Schuljahresbeginn 2026/27 startet für die Grundschulkinder die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung. Das ist für Bildungsministerin Karin Prien eine zentrale Weichenstellung für eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber vor allem auch für mehr Bildungsgerechtigkeit. „Wir werden die Zeit bis 2026 intensiv nutzen, um die Umsetzung des Rechtsanspruchs gut vorzubereiten. Das reicht von weiteren Verhandlungen zur Finanzierung mit dem Bund und Standards bis zu einem Rahmenkonzept zur Qualität des Ganztags“, sagte sie heute (27. Januar) im schleswig-holsteinischen Landtag. Beim Rechtsanspruch gehe es nicht nur um Betreuung, sondern vor allem um Bildung, die Förderung der Kompetenzen und die Entwicklung der Grundschulkinder. Und das schließe unter anderem ein, dass mehr pädagogisch ausgebildetes Personal zum Einsatz komme und die Kommunen flächendeckend ausreichend Ganztagsplätze - einschließlich der Räume - schaffen könnten. Ministerin Prien: „Es gibt also gute Gründe, warum Bund und Länder sich gemeinsam darauf geeinigt haben, den Rechtsanspruch zum Schuljahr 2026/27 einzuführen.

Die Ministerin wies außerdem darauf hin, dass der Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Schule über die Sommerferien geregelt sei. Grundsätzlich hat ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Der Schuleintritt ist dabei nicht der Beginn des Schuljahres, sondern der konkrete erste Tag der Einschulung. „Es gibt damit keine Betreuungslücke wegen der späten Sommerferien, und keinen Grund, den Rechtsanspruch auf das Schuljahr 2024/25 vorzuziehen“, betonte die Ministerin.

 

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Beate Hinse | Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur | Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-2369 | Telefax 0431 988- 5903 | E-Mail: pressestelle@bimi.landsh.de  | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de

 

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