Angebote in der Straffälligenhilfe
Justizministerin Kerstin von der Decken besuchte das Diakonische Werk im Kirchenkreis Schleswig-Flensburg, um sich über Angebote in der Straffälligenhilfe zu informieren. Nach einem Rundgang durch die Räumlichkeiten des Trägers verschaffte sich die Ministerin im Austausch mit den Fachkräften des Trägers einen Eindruck über die Anforderungen und Wirksamkeit der Maßnahmen.
Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit tilgen
Bei einem durch das Justizministerium geförderten Angebot des Diakonisches Werks erhalten Menschen, denen eine Geldstrafe auferlegt wurde, die Möglichkeit, diese durch gemeinnützige Arbeit zu tilgen, Arbeitsprozesse zu bewältigen, Anerkennung zu erfahren und eine Struktur in ihren Alltag zu bringen. Durch so vermiedene Ersatzfreiheitsstrafen werden Haftkosten gespart und die Justizvollzugsanstalten entlastet. „Ich bin sehr beeindruckt, mit welchem unermüdlichen Engagement die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Diakonischen Werks ihre anspruchsvolle und wichtige Tätigkeit angehen. Das Diakonische Werk leistet mit seiner breiten Palette an hochkarätigen Angeboten einen wichtigen Beitrag dazu, unsere Gesellschaft ein Stück sicherer zu machen
“, so von der Decken.
Täter-Opfer-Ausgleich
Auch der Täter-Opfer-Ausgleich als bekannteste Form eines Wiedergutmachungsdienstes wird durch das Diakonische Werk durchgeführt. „Anders als im förmlicheren Rahmen einer Gerichtsverhandlung möglich, stehen hier die Opfer im Vordergrund. Sie können gegenüber den Tatverantwortlichen ihre Gefühle ausdrücken sowie Ansprüche für eine Wiedergutmachung anmelden. Das trägt dazu bei, das erlittene Unrecht zu bewältigen und Rechtsfrieden herzustellen
“, so die Ministerin. Das Angebot ist für durch eine Straftat Verletzte freiwillig, kostenfrei und läuft unbürokratisch ab. Im Bereich der Integrationsbegleitung eingesetzte Fachkräfte helfen Inhaftierten beim Übergang von der Haft in die Nachsorge. Auch Ehrenamtliche werden durch das Diakonische Werk ausgebildet und unterstützen die Mitarbeitenden.
Insgesamt konnte mithilfe der Förderungen des Justizministeriums in Schleswig-Holstein ein im Justizbereich anerkanntes hochprofessionelle Netzwerk Freier Träger etabliert werden, das als starker Partner der staatlichen ambulanten Dienste straffällig gewordene Menschen in deren Resozialisierungsprozessen erfolgreich unterstützt.
Weitere Informationen finden Sie hier zu
Täter-Opfer-Ausgleich.