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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Förderbescheid an den ASB übergeben


Das Land setzt die Finanzierung der Lebensretter-App „Saving Life“ des ASB Schleswig-Holstein fort.

Letzte Aktualisierung: 23.12.2022

Förderbescheid übergeben

Das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein hat einen Förderbescheid von 100.000 € jährlich für den Zeitraum 2023-2026 an den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) übergeben.

Durch dieses großartige Projekt können freiwillige Bürgerinnen und Bürger als Ersthelfer bei Notfällen tätig werden, um die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu überbrücken und erste Hilfe vor Ort zu leisten. Das ist eine ausgezeichnete Idee, um bestehende Hilfsbereitschaft vieler Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner sinnvoll und wirkungsvoll einzusetzen. Das Projekt kann zudem dabei helfen, mehr Menschen zu befähigen, anderen Menschen in einer Notlage zu helfen. Das System leistet einen Beitrag dazu, Leben zu retten. Je mehr Menschen dabei mitmachen, desto erfolgreicher wird die App sein. Ich möchte deshalb an dieser Stelle betonen: Machen Sie auf die App aufmerksam, damit sich möglichst viele Menschen registrieren und so ein enges Netz an Ersthelfenden entsteht. Jede und jeder dieser Freiwilligen ist ein Gewinn, sodass Notfallpatientinnen und -patienten in Zukunft noch besser versorgt werden können“ so Gesundheitsstaatssekretär Oliver Grundei. 

Je früher Notfallpatientinnen und -patienten versorgt werden, desto besser

Ersthelferinnen und Ersthelfer sind das erste Glied der Rettungskette. Ihre Alarmierung über die App ist vor allem dann gewinnbringend, wenn der zeitgleich alarmierte Regelrettungsdienst im Vergleich zum Ersthelfenden mit zeitlicher Verzögerung am Einsatzort eintrifft. Denn je früher Notfallpatientinnen und -patienten versorgt werden, desto besser – hier zählt wirklich jede Sekunde. Wenn etwa die Herzdruckmassage frühzeitig begonnen wird, kann die Überlebensrate nahezu verdreifacht werden. Das Ersthelfersystem ergänzt somit den öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst und kann dazu beitragen, das therapiefreie Intervall bei Notfallpatientinnen und - patienten zu verkürzen. Konkret erhalten Rettungsleitstellen mit dem System „Saving Life“ die Möglichkeit, nach dem Eingang eines Notrufs registrierte Ersthelferinnen und Ersthelfer in örtlicher Nähe zu dem Einsatzort zu lokalisieren und über die App zu alarmieren. Die Smartphone-basierte Alarmierung von Ersthelfenden gehört zur organisierten Ersten Hilfe und ist damit nicht Teil des Rettungsdienstes. Die Ersthelfenden müssen sich zuvor über die App registriert und einen Nachweis über einen absolvierten Erste-Hilfe-Lehrgang erbracht haben, der maximal zwei Jahre zurückliegen darf. Der Kurs ist entsprechend mindestens alle zwei Jahre erneut zu belegen. Auch Ersthelfende, die zum Beispiel eine medizinische Ausbildung haben, können sich selbstverständlich in der App registrieren. Die Personen müssen außerdem eine Einverständniserklärung abgeben, dass sie in einem bestimmten Bezirk als Ersthelfende alarmiert werden dürfen.

Mehr über die Voraussetzungen der Nutzung und der Funktionsweise der App „Saving Life“ gibt es beim ASB Schleswig-Holstein hier: https://www.asb-sh.de/mitmachen/saving-life

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