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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Start einer Impfkampagne an weiterführenden Schulen

Die bereits sehr guten Impfquoten unter den Schülerinnen und Schülern im Land sollen für ein möglichst normales Schuljahr mit einer neuen Impfkampagne noch weiter verbessert werden.

Letzte Aktualisierung: 24.08.2022

Schleswig-Holstein belegt bei den Corona-Impfquoten im bundesweiten Vergleich weiterhin Spitzenplätze. Das soll auch so bleiben, denn „die Impfung schützt weiterhin wirksam vor schweren Verläufen einer Covid-19-Infektion“, betont Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken.  „Es ist daher sehr wichtig, dass auch Schülerinnen und Schüler einen guten Impfschutz für den Herbst und Winter haben.“

Impftermine werden an Schulen angeboten

Gesundheitsministerium und Bildungsministerium haben daher einen „Neustart“ für die Impfkampagne an den weiterführenden Schulen initiiert: Die Impfungen werden von mobilen Impfteams angeboten werden, die von den Schulleitungen angefordert werden. Termine für Impfungen im Rahmen der Impfkampagne werden frühestens ab Ende August oder Anfang September an den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen sowie an den berufsbildenden Schulen und Förderzentren angeboten werden. „Bisher haben sich bereits viele Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein gegen das Coronavirus impfen lassen und damit einen herausragenden Beitrag geleistet, dass Schleswig-Holstein verhältnismäßig glimpflich durch die Pandemie gekommen ist. Mit der neuen Impfkampagne möchten wir diesen erfolgreichen Weg fortsetzen“, erläutert Ministerin von der Decken . Schülerinnen und Schülern an den weiterführenden Schulen wird im Rahmen der Kampagne ein niedrigschwelliges und leicht zugängliches Impfangebot direkt vor Ort in den Schulen gemacht. Insbesondere Lücken bei der Auffrischimpfung – dem Booster – können damit geschlossen werden.  

Empfohlene Impfstoffe für Kinder

Verimpft wird der für die Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen empfohlene Impfstoff Comirnaty des Herstellers BioNTech sowie für Schülerinnen und Schüler unter 12 Jahren der Impfstoff Comirnaty 10 µg von BioNTech (sog. „Kinder-Impfstoff“). Die mobilen Impfteams vor Ort können im Anschluss die Impfung direkt digitale Impfzertifikate ausstellen, sofern dies gewünscht ist.

Impfung ohne Anmeldung möglich

Die Teilnahme ist für die Schülerinnen und Schüler freiwillig. Eine Anmeldung zum Impftermin ist nicht erforderlich. Die Schülerinnen und Schüler dürfen sich vom Unterricht befreien lassen, falls der Impftermin in die Unterrichtszeit fallen sollte. Kinder unter 12 Jahren müssen – wie bei einer Impfung in einer Impfstelle oder beim Kinderarzt auch – von einem Elternteil begleitet werden und können ohne Begleitung nicht geimpft werden. Für die 12- bis 17-jährigen Schülerinnen und Schüler gilt, dass eine Begleitung durch ein Elternteil beim Impftermin grundsätzlich möglich, aber nicht vorgesehen ist. Für Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren müssen die Einwilligungserklärung und der Aufklärungsbogen von einer sorgeberechtigten Person unterschrieben worden sein. Ältere Kinder können die Dokumente selbst unterschreiben.

Schleswig-Holstein bundesweit führend bei Impfquoten

Schleswig-Holstein liegt Stand 24.08. bei den Auffrischimpfungen bundesweit vorne: Bei den 12- bis 17-Jährigen hat das Land mit 88 Prozent bei der Grundimmunisierung und mit 47,1 Prozent bei den Boosterimpfungen bundesweit mit Abstand die höchsten Impfquoten. Auch bei den 5- bis 11-jährigen Kindern ist die Quote mit 31,1 Prozent bei den Erstimpfungen bundesweit die höchste.

Weitere Informationen

Informationen zur Impfung gegen COVID-19 unter schleswig-holstein.de

Informationen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zur Impfung gegen COVID-19

Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur COVID-19 Impfung bei Kindern und Jugendlichen

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