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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken: Bundesregierung muss Krankenhausreform rasch und praxistauglich anpassen 

Letzte Aktualisierung: 30.09.2025

KIEL. Die Länder haben mit einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 29. September die Bundesregierung aufgefordert, die Krankenhausreform rasch praxistauglich anzupassen. In dem Beschluss erneuern sie ihre Forderung nach einer größeren Flexibilität bei der Ausgestaltung der Reform, damit die für die für Krankenhausplanung zuständigen Länder weiterhin Entscheidungskompetenzen behalten, um die Versorgung sicher stellen zu können. Das betrifft insbesondere die Schaffung von Ausnahmemöglichkeiten bei der Zuweisung von Leistungsgruppen für die Grund- und Notfallversorgung.
 
Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken erläutert: „Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, die Krankenhausreform anzupassen, um sie praxistauglich zu machen. Eine der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag lautet, dass den Ländern zur Sicherstellung der Grund- und Notfallversorgung besonders im ländlichen Raum Ausnahmen und erweiterte Kooperationen ermöglicht werden. Der Referentenentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) von Anfang August enthielt dazu gute Ansätze. Sollten die nun laufenden Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung diese Änderungen wieder aufweichen, droht eine Gefährdung der Versorgung besonders im ländlichen Raum. Offenbar ist in Berlin nicht allen Beteiligten bewusst, dass die Kliniken eine vor allem praxistaugliche Reform brauchen. Die Bundeshauptstadt scheint zu weit entfernt von den Versorgungsproblemen, die sich im ländlichen Raum real auftun werden, wenn die Länder nicht flexibler agieren können. Die gesamte Bundesregierung ist daher gefordert, die Weichen so zu stellen, dass wir gemeinsam ein Grundbedürfnis aller Menschen – eine funktionierende medizinische Versorgung – weiterhin sicherstellen können. Das betrifft insbesondere die Grund- und Notfallversorgung. Der Beschluss der GMK ist ein klares, deutliches Signal“
 
Es sei grundsätzlich richtig und sinnvoll, dass nicht alle medizinischen Leistungen überall angeboten werden können und Spezialisierungen in Zentren erfolgen müssen. Die Grund- und Notfallversorgung müsse jedoch weiterhin flächendeckend gewährleistet werden können. Das sei nur mit mehr Flexibilität möglich.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer / Christian Kohl / Max Keldenich | Ministerium für Justiz und Gesundheit | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431  988-2654 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjg 

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