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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Land startet mit Vorfinanzierung der Bundeshilfen an die Krankenhäuser des Landes



Letzte Aktualisierung: 19.01.2023

KIEL. Nach einer entsprechenden Bundesratsinitiative Schleswig-Holsteins hatte der Bund bundesweit 1,5 Milliarden Euro als pauschale Hilfe für Energiemehrkosten zur tranchenweisen Auszahlung bis Ende März 2023 für die Krankenhäuser angekündigt. Diese Zahlungen wären aus Sicht der Landesregierung zu spät geflossen, da die wirtschaftliche Situation vieler Kliniken bereits jetzt ganz unmittelbar gefährdet ist und keinen weiteren Aufschub duldet. Deswegen hatte Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken am 13. Dezember 2022 eine Vorfinanzierung der krankenhausindividuellen Ausgleichszahlungen des Bundes aus Landesmitteln eingeleitet. Heute (19. Januar) ist die Vorfinanzierung der Bundeshilfen an die Krankenhäuser des Landes erfolgreich angelaufen.

Damit tragen wir jetzt schnell und unbürokratisch zur Linderung der größten Belastungen unserer Krankenhäuser bei und helfen damit dabei, wirtschaftlich bedingte Ausfälle zu vermeiden“ so die Gesundheitsministerin. „Das wichtigste Ziel ist es, jetzt kurzfristig medizinische Versorgung weiter sicherzustellen. An den großen Strukturreformen zur Krankenhausfinanzierung arbeiten wir gleichzeitig intensiv auf Bundes- und Landesebene, um auch langfristig eine gute medizinische Versorgung in Schleswig-Holstein zu sichern.“ 

Konkret werden rund 48 Millionen Euro an die Krankenhäuser in Schleswig-Holstein ausgezahlt. Das ist der Betrag, den der Bund aufgrund der Bettenzahlen für das Land Schleswig-Holstein berechnet hat. Die schleswig-holsteinischen Krankenhäuser erhalten daraus Hilfszahlungen auf Basis ihres Bettenanteils. 

Das Land hatte auf Vorschlag von Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken zum Zwecke der Vorfinanzierung der krankenhausindividuellen Ausgleichszahlungen eine vorübergehende Bereitstellung von Landesmitteln aus dem Ukraine-Notkredit veranlasst, die nach Erhalt aller Bundeszahlungen ab April 2023 wieder dem Landeshaushalt für anderweitige Zwecke des Ukraine-Notkredits vollständig zur Verfügung stehen.

Schleswig-Holstein setzt sich für eine angemessene Klinik-Finanzierung ein angesichts der Inflation und Energiekostensteigerung: Da die Finanzierung der Krankenhausbehandlungen bundesgesetzlich geregelt ist, hatte Schleswig-Holstein im September den Bund gemeinsam mit anderen Ländern über einen Bundesratsantrag angesichts der Inflationskosten aufgefordert, kurzfristig zu handeln ( https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2022/0401-0500/0447-22.html ) . 


Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer / Christian Kohl / Marius Livschütz | Ministerium für Justiz und Gesundheit | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-3706 | Telefax 0431 988-3704 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de |
Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjg 

 

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