Am Freitag diskutierten die Länder in Berlin unter anderem über die Vorteile digitaler Stromzähler, das Abfallproblem von Einweg-E-Zigaretten und die Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs.
In der zweiten Sitzung des Jahres standen wieder zahlreiche Gesetzesentwürfe der Bundesregierung und Länderinitiativen auf der Tagesordnung des Bundesrates. Dabei ging es unter anderem um die Finanzierung des 49-Euro-Tickets, ein mögliches Verbot von Einweg-E-Zigaretten und die Einführung der sogenannten "Smart Meter" zum genauen Messen des Energieverbrauchs.
Länder fordern langfristige Finanzierung
Nach dem großen Erfolg des 9-Euro-Tickets im vergangenen Sommer, hatten sich Bund und Länder auf ein Folgeangebot geeinigt: das "Deutschlandticket". Mit ihm sollen Bürgerinnen und Bürger deutschlandweit den öffentlichen Personennahverkehr für 49 Euro im Monat nutzen können. Nachdem der Bund dafür zusätzlich 1,5 Milliarden Euro pro Jahr bis 2025 angekündigt hatte, wollen die Länder nun unter anderem eine langfristige Finanzierung des Tickets und mehr Geld für den Ausbau des Schienennetzes. Diese Forderungen fließen nun in die weiteren Beratungen des Bundestages ein.
Verbot von Einweg-E-Zigaretten gefordert
Der Bundesrat beschäftigte sich außerdem mit einer Initiative der bayerischen Staatsregierung. Darin ging es um das Abfallproblem von Einweg-E-Zigaretten: Da sich weder Akku noch Flüssigkeit wechseln lassen, entsteht unnötig viel Müll. Genau das will der Freistaat Bayern verhindern. Den entsprechenden Antrag unterstützen auch die Länder: Sie fordern die Bundesregierung nun gemeinsam dazu auf, sich auf EU-Ebene für ein entsprechendes Verbot einzusetzen.
Bund will "Smart Meter" ausrollen
Um das Ressourcenschonen ging es auch bei einem weiteren Tagesordnungspunkt: Die Bundesregierung will das Stromnetz mithilfe sogenannter "Smart Meter" digitalisieren. Dabei handelt es sich um intelligente Stromzähler, die den aktuellen Verbrauch an die Stromerzeuger und Netzbetreiber übermitteln. Mit diesen Informationen sollen diese dann ihre Anlagen effizienter betreiben können und so bedarfsgerecht mehr Strom aus erneuerbaren Quellen einspeisen. Geplant ist eine gestaffelte Pflicht zum Einbau ab 2025. Privathaushalte sollen demnach schon ab 2023 die Möglichkeit haben, einen Smart Meter für 20 Euro im Jahr zu nutzen. Grundsätzlich begrüßten die Länder den Gesetzentwurf, sie befürchten jedoch, dass die Netzbetreiber die Kosten für die Messsysteme auf die Verbraucherinnen und Verbrauchen umlegen. Deshalb bittet der Bundesrat die Bundesregierung darum, das im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen.
Die vollständige Tagesordnung sowie weiterführende Informationen zu den einzelnen Anträgen finden Sie unter www.bundesrat.de
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