In der ersten Sitzung des Jahres standen wieder zahlreiche Themen auf der Tagesordnung des Bundesrats. Dabei ging es unter anderem um die sogenannte "Whistleblower-Richtlinie" und die Energieversorgung.
Länder stimmen gegen Whistleblower-Richtlinie
Die Bundesregierung will Personen, die zum Beispiel Korruption aufdecken – sogenannte "Whistleblower" – besser schützen. Der Bundestag verabschiedete den entsprechenden Gesetzentwurf bereits. Demnach will der Bund eine Meldestelle beim Bundesamt für Justiz einrichten. Auch Behörden und Unternehmen müssten gesonderte interne Anlaufstellen schaffen, um anonyme Hinweise entgegenzunehmen. Genau das stieß bei der Mehrheit der Länder als zusätzliche Belastung für die Firmen auf Kritik, so dass sie dem Gesetzentwurf nicht zustimmten. Nun haben Bundestag und Bundesrat die Möglichkeit, im Vermittlungsausschuss einen Kompromiss zu finden.
Länder fordern Hilfen in Energiekrise
Die Länder Bremen, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern wollen verhindern, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bei Zahlungsunfähigkeit von der Gas- oder Fernwärmeversorgung abgeschnitten werden. Für den entsprechenden Entschließungsantrag stimmte die Mehrheit der Länder, die damit nun die Bundesregierung auffordern, solche Sperren bis zum Ende der Heizperiode im Frühjahr 2023 auszuschließen. Auch Schleswig-Holstein begrüßte diesen Gedanken und brachte darüber hinaus einen eigenen Antrag ein, der ebenfalls eine Mehrheit erhielt. Demnach soll die Bundesregierung nun prüfen, wie sie besonders von Stromkostenerhöhungen betroffene Haushalte unterstützen will. Außerdem soll sie sicherstellen, dass das Energiegeld schnellstmöglich gezahlt wird.
Vorgaben zum Energiesparen verlängert
Um Energie ging es auch bei einem weiteren Tagesordnungspunkt: Die Energiesparverordnung des Bundes wird bis zum 15. April 2023 verlängert. Hätten die Länder nicht zugestimmt, wäre die Verordnung bereits am 28. Februar 2023 ausgelaufen. Die Bundesregierung hatte sie vor dem Hintergrund der Gasmangellage infolge des russischen Angriffskriegs erlassen. Angesichts der noch immer angespannten Gasversorgung bitten die Länder die Bundesregierung darum, die Verordnung gegebenenfalls wieder in Kraft zu setzen – dafür hatte sich auch Schleswig-Holstein eingesetzt.
Weitere Informationen
Die vollständige Tagesordnung sowie weiterführende Informationen zu den einzelnen Anträgen finden Sie unter www.bundesrat.de
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