Ab dem 1. Januar 2023 gilt in Schleswig-Holstein eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung. Darauf hat sich das Kabinett am Dienstag verständigt. Neben kleineren redaktionellen Anpassungen wird Schleswig-Holstein wie angekündigt die Maskenpflicht im ÖPNV zum 31. Dezember auslaufen lassen. Von der bereits bisher in Anspruch genommenen Möglichkeit, in der Landesverordnung Ausnahmen von der bundesgesetzlich normierten Testpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen vorzusehen, wird auch in der neuen Verordnung unverändert Gebrauch gemacht.
Verordnung tritt 2023 in Kraft
Die Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Sie gilt bis zum Auslaufen der bundesweiten Corona-Regeln des Bundesinfektionsschutzgesetzes am 7. April 2023. Sollte sich die allgemeinen Corona-Lage jedoch spürbar verändern, kann die Verordnung zwischenzeitlich angepasst werden.
Die Landesregierung hat außerdem eine Empfehlung zum Maskentragen für Menschen ausgesprochen, die selbst zu den Risikogruppen gehören, in engem Kontakt zu Risikogruppen stehen oder Erkältungssymptome haben.
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