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Der Ministerpräsident - Staatskanzlei : Thema: Ministerien & Behörden

Daniel Günther

Ministerpräsident

Länder beraten Hilfen in der Energiekrise

Am Freitag hat sich der Bundesrat unter anderem mit dem Bürgergeld, der CO2-Abgabe, der Wohngeld-Reform sowie der Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke befasst.

Letzte Aktualisierung: 25.11.2022

Bliick auf das Gebäudes des Bundesrats von oben.
Im Bundesrat befassen sich die Länder am Freitag unter anderem mit Gesetzen zur Bewältigung der Energiekrise.

In der ersten Sitzung unter dem Vorsitz von Hamburgs Erstem Bürgermeister, Peter Tschentscher, hat sich der Bundesrat mit zahlreichen Bundestagsbeschlüssen beschäftigt. Dabei ging es beispielsweise um den vorübergehenden Weiterbetrieb der drei letzten Atomkraftwerke sowie die Wohngeld-Reform. Die Länder haben auch darüber beraten, wie die CO2-Kosten für Wohnungen mit Öl- oder Gasheizung zwischen Mietern und Vermietern künftig aufgeteilt werden sollen. Ein weiteres Thema: Eine deutschlandweit einheitliche Kennzeichnungspflicht für Lebensmitteln tierischen Ursprungs.

Bürgergeld-Kompromiss beschlossen

Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat dem Bürgergeld-Kompromiss aus dem Vermittlungsausschuss zu. Das Gesetz wandelt die bisherige Grundsicherung für Arbeitssuchende (umgangssprachlich Hartz IV) in ein Bürgergeld um. Kern der Reform ist eine einjährige Karenzzeit, während der die Kosten für die Unterkunft in voller, die Heizkosten in angemessener Höhe erstattet werden. Darüber hinaus wird ein Schonvermögen von 40.000 Euro für die leistungsberechtigte Person sowie 15.000 Euro für jede weitere mit dieser in Bedarfsgemeinschaft lebende Person eingeführt. Dieses Geld darf behalten werden und ist für den Bezug von Bürgergeld unerheblich.

Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke

Angesichts der angespannten Versorgungslage will die Bundesregierung die drei Kernkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 befristet weiterbetreiben. Ursprünglich sollten die Reaktoren zum 31. Dezember 2022 abgeschaltet werden. Der Bundesrat hat dem Entwurf zugestimmt, damit ist der Weg zum Inkrafttreten der Laufzeitverlängerung frei. Spätestens am 15. April 2023 sollen die Kraftwerke dann endgültig vom Netz gehen.

Stufenmodell für CO2-Abgabe

Seit 2021 müssen Mieterinnen und Mieter eine CO2-Abgabe zahlen, wenn sie ihre Wohnung mit Öl oder Erdgas heizen. An den Kosten müssen sich Vermieterinnen und Vermieter derzeit nicht beteiligen. Das will die Bundesregierung nun mit einem neuen Gesetz ändern. Künftig sollen die Kosten ab dem 1. Januar 2023 nach einem Stufenmodell aufgeteilt werden: Je schlechter die Wohnung gedämmt ist und je mehr geheizt werden muss, desto mehr müssen Vermieterinnen und Vermieter zahlen – bis zu 95 Prozent. Ziel dieses Modells ist es, Anreize auf beiden Seiten zu schaffen: für Sanierungen und sparsamen Verbrauch. Die Länder stimmten dem Entwurf zu, das Gesetz soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Wohngeld-Reform steht an

Um Heizkosten geht es auch bei der Wohngeld-Reform: Aufgrund der gestiegenen Energiepreise will die Bundesregierung Menschen mit niedrigen Einkommen unterstützen. Demnach sollen Wohngeld-Empfängerinnen und -Empfänger künftig einen dauerhaften Zuschlag für Heizung und Warmwasser erhalten. Dadurch soll sich der durchschnittliche Betrag von 180 Euro pro Monat auf 370 Euro erhöhen. Nach dem Beschluss des Bundestages haben nun auch die Länder grünes Licht für die Reform gegeben. Damit haben ab dem kommenden Jahr künftig deutlich mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld: 1,4 Millionen Haushalte statt bisher 600.000.

Bund will Kennzeichnungspflicht für tierische Lebensmittel

Darüber hinaus kann der Bundesrat Stellung zum Entwurf des sogenannten "Tierhaltungskennzeichnungsgesetz" nehmen. Damit will die Bundesregierung eine einheitliche Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel tierischen Ursprungs einführen, also zum Beispiel für Fleisch- oder Milchprodukte. Damit sollen Verbraucherinnen und Verbraucher künftig klar erkennen können, unter welchen Bedingungen die Tiere gehalten wurden. Bislang gibt es keine staatlichen Vorgaben dazu. Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Werner Schwarz kritisierte den Entwurf: Zwar sei die Initiative des Bundes grundsätzlich zu begrüßen, allerdings habe der vorgelegte Gesetzesentwurf noch erhebliche handwerkliche Mängel. Insbesondere seien viele im Vorwege benannten und gut begründeten Forderungen von Politik und Branche unberücksichtigt geblieben.

Weitere Informationen

Die vollständige Tagesordnung sowie weiterführende Informationen zu den einzelnen Anträgen finden Sie unter www.bundesrat.de

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