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Finanzministerium
: Thema: Ministerien & Behörden

Monika Heinold

Ministerin für Finanzen

Arbeitspapier für das Spitzengespräch am 6. September

Arbeitspapier als Grundlage für das Energie-Spitzengespräch zwischen Landesregierung, Kommunen sowie Wirtschaft und Verbänden am 6. September 2022.

Letzte Aktualisierung: 06.09.2022

Als Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine setzt Russland seine gedrosselten Energielieferungen als Waffe gegen Europa, Deutschland und Schleswig-Holstein ein. In dieser herausfordernden Zeit stehen wir solidarisch an der Seite der Ukraine. Und auch wir sehen uns vor besondere Herausforderungen gestellt. Wir werden alle Anstrengungen unternehmen, um eine Energiemangellage zu vermeiden sowie den Zusammenhalt der Gesellschaft zu sichern.

Bei der Sicherung unserer Energieversorgung kommt es auf einen Dreiklang aus schnell wirkenden Einsparungen, kurzfristigen Ersatzlösungen und mittelfristigen Maßnahmen zur Stärkung der Energieunabhängigkeit an. Eine mögliche Gas- bzw. Energiemangellage kann nur durch deutliche Gaseinsparungen von mindestens 20 Prozent und solidarische Anstrengungen aller in der Gesellschaft vermieden werden. Diese Maßnahmen werden uns gleichzeitig dabei helfen, unser Ziel, erstes klimaneutrales Industrieland zu werden, zu erreichen. So kommen wir gestärkt aus der Krise.

Zusammen werden wir unseren Beitrag zum Einsparziel des Bundes leisten. Niemand soll im Winter frieren und unsere sozialen Einrichtungen, Kindertagesstätten und Schulen sollen in Präsenz weiterbetrieben werden. Durch Einsparungen in allen Bereichen werden wir mithelfen, dass auch unsere Wirtschaft weiterarbeiten kann. Die Stadtwerke spielen für die sichere Versorgung der Menschen mit Strom und Wärme die entscheidende Rolle. Für deren Stabilität sehen wir den Bund vorrangig in Verantwortung. Dennoch bereitet das Land, vorbehaltlich einer beihilferechtlichen Prüfung, für die Stadtwerke ein Darlehensprogramm zur Überbrückung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen vor.

Die Energiekostensteigerungen stellen unsere Wirtschaft – Industrie wie Mittelstand – und viele Haushalte vor große Herausforderungen. Das vom Bund vorgelegte 3. Entlastungspaket geht dabei in die richtige Richtung, die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger sozial verträglich zu gestalten, gerade für die niedrigen und mittleren Einkommensschichten. Die Unterstützungsleistungen des Bundes müssen sich zielgerichtet an die gesamte Breite der Bevölkerung richten, die von den Preiserhöhungen besonders betroffen sind. In der konkreten Umsetzung wird allerdings darauf geachtet werden müssen, dass diese Entlastungen einerseits schnell Wirkung entfalten, wie beispielsweise der Strompreisdeckel für die Grundversorgung. Dieser darf nicht von weiteren Voraussetzungen und Bedingungen abhängig gemacht werden Und andererseits bedarf es über die im 3. Paket getroffenen Maßnahmen hinaus auch Entlastungen für alle Einrichtungen einschließlich kommunaler Unternehmen, die aufgrund der gestiegenen Energiepreise unverschuldet in existenzielle Schwierigkeiten geraten. Gleichermaßen müssen auch soziale Einrichtungen sowie Einrichtungen der medizinischen Versorgung unterstützt werden.

Das Land wird ebenfalls seine Verantwortung wahrnehmen und die Bundesmaßnahmen, wo notwendig, ergänzen. Neben dieser finanziellen Unterstützung als eine Säule, müssen die Beratungsangebote für Energieeinsparungen als eine weitere Säule massiv gestärkt und ausgeweitet werden, um den Bürgerinnen und Bürgern in dieser schwierigen Situation zu helfen. Das gleiche gilt für Beratungsangebote, die dabei helfen sollen, die Bürgerinnen und Bürger vor Schuldenfallen aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten zu bewahren. Hier bedarf es eines Gesamtkonzeptes aller beratenden Stellen im Land.  

So wie der Bund gefordert ist, werden wir in Schleswig-Holstein unserer gesamtstaatlichen Verantwortung gerecht und alles dafür tun, um eine Gasmangellage zu vermeiden. Daher verpflichten sich die teilnehmenden Institutionen und Verbände sowie das Land zu den nachfolgenden Maßnahmen.

1. Land

Das Land wird ebenfalls seine Verantwortung wahrnehmen und die Bundesmaßnahmen, wo notwendig, ergänzen.

Das Land verpflichtet sich dazu, den eigenen Stufenplan zur Energieeinsparungen bei den Landesliegenschaften umzusetzen und entsprechend der Vorgaben des Bundes die Raumtemperatur auf 19 Grad abzusenken. Das Land wird zudem das Klimaschutzprogramm für Bürgerinnen und Bürger mit dem Ziel weiterentwickeln, im privaten Bereich die Abhängigkeit von fossilen Energien schneller zu reduzieren. Ziel der Landesregierung ist es, bereits im kommenden Winter die Beantragung einer Förderung beispielsweise für nicht-fossile Heizungen (u.a. Wärmepumpen, Batteriespeichern und weiteren Technologien) zu ermöglichen.

Das Land verpflichtet sich dazu, den Bau einer Importinfrastruktur für Liquefied Natural Gas (LNG) in Brunsbüttel weiter schnell voranzutreiben. Ziel ist eine Inbetriebnahme der Floating Storage and Regasification Units (FSRUs) zum Jahreswechsel. Das Land wird die Vorhabenträger bei der Antragstellung beraten und die Genehmigungsverfahren mit hoher Priorität bearbeiten und zum Abschluss bringen.

Das Land wird Beratungsangebote für Energieeinsparungen sowie diejenigen Beratungsangebote, die dabei helfen sollen, die Bürgerinnen und Bürger vor Schuldenfallen aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten zu bewahren, unterstützen. Auch die Beratungsangebote der kommunalen Ebene sollen profitieren.

2. Kommunale Ebene

Die Kommunen bekennen sich zu ihrer Verantwortung, die Energiesparziele von mindestens 20 % durch ein kommunales Energiemanagement und kurzfristige Maßnahmen für die eigenen Liegenschaften zu erreichen. Sie werden ihre Anstrengungen für die kommunale Wärmeplanung und Energieeinsparung intensivieren. Dazu gehören: ein kommunales Energiemanagement, kurzfristige Maßnahmen für die eigenen Liegenschaften sowie Beratungsangebote. Das Land wird die kommunale Ebene bei der Ausweitung und Stärkung der Energie- und Schuldnerberatungsangebote unterstützen. Zudem wird das Land die kommunale Ebene dabei unterstützen, das Wohngeldverfahren mit Onlinediensten zu vereinfachen und die Beantragung und Bearbeitung zu beschleunigen.

Die Kommunalen Landesverbände werden ihren Mitgliedern einen Maßnahmen-Katalog zur Energieeinsparung und Energieeffizienzsteigerung auf Grundlage des Stufenplans zur Energieeinsparung des Landes sowie der Vorgaben des Bundes zur Energieeinsparung zur Verfügung stellen, beispielsweise auch im Hinblick auf nicht erforderliche Beleuchtungen im öffentlichen Raum. Sie werden darauf hinwirken, dass ihre Mitglieder diesen Maßnahmen-Katalog landeseinheitlich umsetzen. Überall da, wo landesrechtliche Hürden für Energieeinsparungen bestehen, wird das Land diese mit den Kommunalen Landesverbänden abbauen.

Das Land wird kurzfristig einen Entwurf für die geplante Förderung von Wärme- und Kälteplänen der nicht verpflichteten Kommunen und eine auskömmliche Finanzierungsregelung für die verpflichteten Kommunen vorlegen.

Zudem verpflichtet sich das Land zusammen mit der kommunalen Ebene sowie den kommunalen Energieversorgern zu prüfen, welche rechtlichen und technischen Hürden für Bürgerinnen und Bürger bei der Installation von Photovoltaik- und Solarthermie an Fassaden, auf Balkonen oder Terrassen – insbesondere bei Mehrfamilienhäusern – bestehen und wie diese ggf. beseitigt werden können. Dazu werden ggf. Initiativen auf Bundesebene angeschoben. Dabei ist es das Ziel, die Eigenerzeugung zu stärken, die Vermarktung zu erleichtern, bürokratische Hemmnisse aufzulösen sowie lokale Energiekreisläufe und Energieversorgung wie zum Beispiel das Modell des Mieterstroms, das die Möglichkeit der Nutzung des eigenerzeugten Solarstroms in Mietgebäuden schafft, zu ermöglichen, sowie Energiegemeinschaften zu erleichtern.

Das Land und die Kommunen werden die laufenden Gespräche zu den Herausforderungen der aktuellen Krise fortführen, mit dem Ziel die Leistungsfähigkeit der kommunalen Ebene zu erhalten, die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen zu sichern und einen fairen Lastenausgleich zwischen Land und Kommunen zu vereinbaren. Dafür werden kurzfristig regelmäßige Kommunikationsstrukturen aufgebaut.

3. Wirtschaft

Die Wirtschaft verpflichtet sich zu prüfen, welche Energieeinsparungen und Energieeffizienzsteigerungen in ihrem Bereich möglich sind, beispielsweise beim Heizen oder Beleuchten. Das Land wird Energieberatungsangebote der Verbände und Kammern für Unternehmen unterstützen.

Unser Handwerk ist mit seiner Expertise treibende Kraft für die Energiewende. Das Handwerk wird Aufträge für Installationen zur Energieeinsparung und Energieeffizienzsteigerung vorrangig umsetzen.

Die Landesregierung legt, vorbehaltlich einer beihilferechtlichen Prüfung, ein Darlehensprogramm auf – in Ergänzung zu vorrangig aufzulegenden und in Anspruch zu nehmenden Bundesprogrammen – zur Unterstützung von Unternehmen, die durch gestiegene Energiekosten in finanzielle Probleme geraten.

Die Landesregierung wird da, wo es möglich ist, Anträge zum sog. Fuel Switch möglichst schnell genehmigen und einen Umstieg auf andere Energieträger ermöglichen. Beim Bund wird sich das Land weiter dafür einsetzen, die rechtlichen Hürden für schnelle und einfache Genehmigungen weiter abzubauen. Darüber hinaus wird die Landesregierung das Thema Planungsbeschleunigung vorantreiben. Im Rahmen des 100-Tage-Programms wurde hierzu bereits ein Normenscreening aufgesetzt. Die Planung und Genehmigung des LNG-Terminals in Brunsbüttel werden wir evaluieren und prüfen, welche Bestandteile sich auch auf andere Verfahren übertragen lassen.

4. Sport

Der organisierte Sport wird seinen Beitrag zur Energieeinsparung leisten und verpflichtet sich, sowohl bei den vereinseigenen Sportstätten als auch bei den Sportstätten in kommunaler Trägerschaft in allen Belangen der Energieeinsparung mit den Kommunen zusammenzuarbeiten. Dies umfasst insbesondere auch die einvernehmliche Umsetzung der kommunalen Maßnahmenkataloge für die Nutzung der Sportstätten in kommunaler Trägerschaft. Für die vereins- und verbandseigenen Sportstätten werden die Sportverbände eigene, wirkungsgleiche Maßnahmenkataloge erstellen und auf deren Umsetzung durch umfassende Information und Beratung hinwirken.

Die Sportverbände verpflichten sich, die Maßnahmenkataloge zur Energieeinsparung und Energieeffizienzsteigerung auf Grundlage des Stufenplans zur Energieeinsparung des Landes sowie der Vorgaben des Bundes zur Energieeinsparung, allen Mitgliedsvereinen offensiv bekannt zu machen und sie bei der Umsetzung zu beraten.

Der Sport hat eine enorme gesellschaftliche Bedeutung. Er trägt nicht nur erheblich zur Lebensqualität in unserem Land bei, sondern erfüllt auch wichtige gesellschaftliche Funktionen. Zum Beispiel fördert er die Gesundheit, trägt wesentlich zur Schwimmausbildung bei, stärkt den sozialen Zusammenhalt in unseren Kommunen, hilft bei der Sucht- und Gewaltprävention, der Integration und ist für viele Menschen ein fester Bestandteil ihres Alltags. Auf Grund dieser herausragenden Bedeutung sollen die Infrastruktur und die Bäder zur sportlichen Betätigung und zum Schwimmenlernen soweit wie möglich geöffnet bleiben. Mit einem Härtefallfonds wird das Land den organisierten Sport unterstützen.

5. Wohnungswirtschaft

Die Wohnungswirtschaft verpflichtet sich zu prüfen, wie in ihrem Bereich zusammen mit den Mieterinnen und Mietern sowie den Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern Energie eingespart und Energie effizienter genutzt werden kann. Sie wird ausreichend Informations- und Beratungsangebote vorhalten, deren Ausweitung das Land mit einem niederschwelligen Angebot unterstützen wird. Gleichzeitig wird das Land die Beratungsangebote des Mieterbundes stärken.  

Zudem wird das Land sich zusammen mit der Wohnungswirtschaft ins Benehmen setzen, ggf. bestehende rechtliche Hürden auf Bundes- oder Landesebene für Effizienzsteigerungen und Energieeinsparungen zu beseitigen.

Aufgrund der stark steigenden Nebenkosten kann nicht ausgeschlossen werden, dass Vermieterinnen und Vermieter im Rahmen der Vorfinanzierung der Kosten für Strom und Gas in Liquiditätsschwierigkeiten kommen. Dafür wird das Land ein Darlehensprogramm für Vermieterinnen und Vermieter auflegen. Damit soll auch ermöglicht werden, dass die Zahlungen der Mieterinnen und Mieter gestreckt werden können.

6. Landwirtschaft

Die Landwirtschaft verpflichtet sich zu prüfen, wie in ihrem Bereich Energie eingespart und effizienter genutzt werden kann, beispielsweise beim Heizen oder Beleuchten landwirtschaftlich genutzter Räume. Dabei kann die Anhebung der Feuchtegrade bei Getreide helfen, einen Energiesparbeitrag zu leisten. Zudem wird die Landwirtschaft prüfen, wie sich die steigenden Energiekosten auf die Erzeugung von Nahrungsmitteln und deren Preise auswirken werden. Bei allen Maßnahmen ist der besonderen Bedeutung der Landwirtschaft für die Sicherung der Nahrungsmittelversorgung Rechnung zu tragen.

7. Soziale Einrichtungen

Einrichtungen und Dienste der Wohlfahrtspflege stellen im großen Maße die Einrichtungen, die die systemrelevante Infrastruktur prägen. Es ist unverzichtbar, ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten und wirksam durch einen Härtefallfonds abzusichern. Die Landesregierung und die kommunale Ebene werden gemeinsam mit den Leistungserbringern und Trägerverbänden in ihrer Zuständigkeit Einsparpotenziale sichten, bewerten und, wo immer es die Arbeitsfähigkeit nicht unterläuft, Einsparpotentiale nutzen. Dabei ist ein besonderes Augenmerk auf die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen, Einrichtungen der medizinischen Versorgung, der Pflege und Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Angebote der Jugendarbeit, Frauenfacheinrichtungen und Angebote für Seniorinnen und Senioren zu legen. Energiemangel und steigende Preise dürfen nicht zu Schließungen führen.

8. Medizinische Versorgung

Ein besonderes Augenmerk ist auch auf die Einrichtungen der medizinischen Versorgung wie Krankenhäuser und Arztpraxen zu legen. Als zentraler Teil der Daseinsvorsorge sind diese Einrichtungen in besonderem Maße auf eine zuverlässige und finanzierbare Energieversorgung angewiesen. Die Organisationen im Gesundheitswesen werden prüfen, welche Energieeinsparungen und Effizienz-steigerungen in ihrem Bereich möglich sind und den Akteuren empfohlen werden können. Zu beachten ist, dass Energieeinsparungen nicht die Qualität der medizinischen Versorgung gefährden dürfen.

9. Schule und Hochschule

Die Landesregierung entwickelt in enger Abstimmung mit den Schulträgern eine Handreichung mit Anregungen und Hinweisen für die Schulen dazu, welchen Beitrag sie vor Ort in Absprache mit den Schulträgern dazu leisten können, dass die Einsparziele des Landes erreicht werden können. Alle Akteure sind sich einig in dem Bestreben, dass Energiemangel und steigende Preise nicht zu Einschränkungen des Schulbetriebs führen dürfen.

Die Hochschulen verpflichten sich zu prüfen, welche Energieeinsparungen und Energieeffizienzsteigerungen in ihrem Bereich über die bereits umgesetzten möglich sind. Sie setzen sich für die Einsparung von Energie ein und erarbeiten entsprechende Einsparkonzepte. Sie zeigen damit einen besonderen Einsatz für einen signifikanten Beitrag zur Einsparung von Energie und damit zur Vermeidung einer Gasmangellage. Diese Bemühungen zur Einsparung müssen die Bedürfnisse der verschiedensten Bereiche, wie beispielsweise denen von Lehre, Forschung, Gesundheitsversorgung, Bibliotheken, Sammlungen, Archiven, technischen und administrativen Strukturen, berücksichtigen. Ziel ist es, die Lehre in Präsenz aufrecht zu erhalten.

10. Kultur

Das Land und die kommunale Ebene werden prüfen, wie kulturelle Einrichtungen Energie einsparen – beispielsweise beim Heizen oder Beleuchten –, aber ihren Betrieb aufrechterhalten können, damit insbesondere Einrichtungen der kulturellen Bildung, wie Volkshochschulen und andere Weiterbildungsträger, Musikschulen, Bibliotheken, Museen und Theater ihre wichtige soziale Funktion in Krisenzeiten übernehmen können. Mit einem Härtefallfonds wird das Land unterstützen. Dies gilt auch für Einrichtungen der Kirchen und Religionsgemeinschaften. Sie werden ihrerseits alles dafür tun, eine deutliche Reduzierung des Energieverbrauchs zu erreichen, ohne ihren wichtigen sozialen Auftrag in der Gesellschaft zu gefährden.

Kulturgüter sind einmalige Zeugnisse der Vergangenheit und Gegenwart. Das Kulturgüterrecht schreibt vor, bedeutsames materielles und immaterielles Kulturgut zu schützen und für künftige Generationen zu bewahren. Bund, Land und kommunale Ebene werden deshalb prüfen, unter welchen Bedingungen bedeutsames Kulturgut während einer Energiemangellage sicher und nachhaltig geschützt bleibt.

11. Verbraucherinnen und Verbraucher

Das Land prüft zusammen mit der Verbraucherzentrale SH, wie die Beratungsangebote für die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die Energieberatung, gestärkt werden müssen und wird hierfür weitere Mittel im Rahmen eines niederschwelligen Förderprogramms zur Verfügung stellen. Dies gilt auch für die Schuldnerberatung.

Zudem wird das Land eine landesweite Kampagne zum Energiesparen aufsetzen, welche passgenau die Kampagne des Bundes ergänzt.

Arbeitspapier zum Herunterladen

Arbeitspapier für das Spitzengespräch am 6. September (PDF, 108KB, Datei ist barrierefrei)

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