"Meine Botschaft lautet: Genießen Sie den Sommer und die Freiheiten an der frischen Luft", sagte Ministerpräsident Daniel Günther vor Medienvertreter:innen in Kiel. Im Landeshaus informierte der Regierungschef über die geplanten Lockerungen der Corona-Bekämpfungsverordnung. Sie sollen am kommenden Montag in Kraft treten.
"Lassen Sie sich impfen"
Die Infektionszahlen im echten Norden seien weiterhin niedrig, sagte Günther. Grund dafür sei auch die gute Impfquote: Mehr als die Hälfte aller Schleswig-Holsteiner:innen habe mindestens die erste Impfdosis erhalten, rund ein Drittel der Bevölkerung sei bereits vollständig geimpft. Der Ministerpräsident appellierte in diesem Zusammenhang erneut an alle Bürger:innen, sich impfen zu lassen. "Das ist der beste Schutz und das allerwichtigste Instrument im Kampf gegen das Virus und die Pandemie."
Neue Regelungen ab Montag
Die neue Verordnung werde in den kommenden Tagen erarbeitet und zum Wochenende veröffentlicht, kündigte der Regierungschef an. Anders als bisher sollen die Regelungen vier Wochen gültig bleiben. "Wir wollen den Menschen damit Verlässlichkeit geben. Gerade jetzt in der Urlaubszeit ist es wichtig, dass alle wissen, wie die Regeln sind", betonte er. Die Landesregierung behalte das Infektionsgeschehen jedoch weiterhin genau im Blick und könne bei Bedarf rasch reagieren.
Konkret ändert die neue Verordnung folgende Regelungen:
An der frischen Luft, etwa auf Wochenmärkten oder in Warteschlangen, entfällt die Maskenpflicht. Das Abstandsgebot gilt unverändert weiter.
Auch bei Veranstaltungen mit Sitzungscharakter in Innenräumen, in Kinos oder im Theater, muss ab nächstem Montag am Platz keine Maske mehr getragen werden. Auf dem Weg zum Sitzplatz oder auf den Gängen ist die Maske jedoch weiterhin Pflicht.
Lockerungen gibt es auch bei der Testpflicht: Beim Sport in geschlossenen Räumen müssen die Teilnehmer:innen erst ab einer Gruppengröße von 25 Personen einen Test vorlegen. Bei Übernachtungen in einem Beherbergungsbetrieb ist vor der Anreise weiterhin ein Test erforderlich, ebenso noch einmal 72 Stunden nach der Anreise. Weitere Tests sind dann nicht mehr nötig.
Darüber hinaus steigen die zulässigen Teilnehmer:innenzahlen bei Veranstaltungen:
Veranstaltungen mit Gruppenaktivität und ohne feste Sitzplätze (z.B. Feste und Empfänge): 250 Personen (Innen) / 500 Personen (Außen).
Veranstaltungen mit Marktcharakter (Flohmärkte, Messen): 1.250 Personen (Innen) / 2.500 Personen (Außen).
Veranstaltungen mit Sitzungscharakter (z.B. Konzerte, Theater- und Kinovorstellungen): 1.250 Personen (Innen) / 2.500 Personen (Außen).
Gottesdienste: 1.250 Personen (Innen) / 2.500 Personen (Außen).
Die Quadratmeterbeschränkungen für Verkaufsflächen sowie für Freizeit- und Kultureinrichtungen entfallen.
Öffnungen für Diskotheken möglich
Unabhängig vom Modellprojekt sollen außerdem Diskotheken für bis zu 125 Personen unter strengen Bedingungen wieder öffnen dürfen. Dafür ist unter anderem ein Hygienekonzept notwendig, darüber hinaus müssen alle Gäste einen negativen Test vorlegen, ihre Kontaktdaten angeben und Maske tragen.
Regeln weiterhin beachten
Günther betonte, er vertraue bei den geplanten Öffnungsschritten weiterhin darauf, dass sich die Menschen an die Regeln halten und weiterhin achtsam seien: "Wir sind mit der Pandemie noch nicht durch. Weiterhin gilt: Abstand halten, Masken tragen, Hygieneregeln einhalten und vor allem vorsichtig sein."
Hinweis zur Verwendung von Cookies
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: