Bereits am Dienstag hatte Ministerpräsident Daniel Günther die sogenannte "Maskenpflicht" im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel angekündigt, nun wurde die entsprechende Verordnung veröffentlicht. Ab dem 29. April müssen Schleswig-Holsteiner eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn sie Bus oder Bahn fahren oder ein Geschäft betreten möchten.
Verschiedene Arten möglich
Die Mund-Nasen-Bedeckungen sollen Tröpfchenpartikel aufhalten, die beim Husten, Niesen oder Sprechen entstehen. Hilfreich sind aus Stoff genähte Bedeckungen, möglich sind aber auch Schals, Tücher, Schlauchschals oder anderweitige Stoffzuschnitte – sofern diese Mund und Nase vollständig bedecken.
Dabei ist zu beachten, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nur eine ergänzte Schutzvorkehrung ist. Den bestmöglichen Schutz bietet eine Kombination aller Hygiene-Standards, darunter regelmäßiges Händewaschen und das Einhalten eines Sicherheitsabstands von 1,5 Metern zu anderen Menschen.
Verkäufer müssen keine Maske tragen
Die Verordnung richtet sich an Kunden und Nutzer, das Personal in den geöffneten Verkaufsflächen ist von der Pflicht ausgenommen. Diese können etwa mithilfe von Plexiglasscheiben an der Kasse geschützt werden – es steht ihnen allerdings frei, eine Maske zu tragen, bespielsweise beim Einräumen von Regalen.
Ebenfalls von der Maskenpflicht ausgenommen sind das Fahrpersonal in Bus und Bahn sowie Taxifahrer.
Ausnahmen sind möglich
Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Personen von der Pflicht befreien lassen, sofern sie dazu aufgrund medizinischer oder psychischer Beeinträchtigung nicht in der Lage sind. Glaubhaft gemacht wird dies durch einen Nachweis, beispielsweise einen Schwerbehinderten- oder Allergikerausweis verbunden mit der Aussage des Betroffenen, die Mund-Nasen-Bedeckung nicht tragen zu können. Die Vorlage eines ärztlichen Attests ist nicht erforderlich.
Kinder unter sechs Jahren sind grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Anreizprogramm für Hersteller von Schutzausrüstung
Darüber hinaus beschloss das Kabinett ein zehn Millionen Euro schweres Anreizpaket, um die heimischen Produktionskapazitäten für persönliche Schutzausrüstung zu stärken. Damit will das Land bestimmte Abnahmemengen für medizinische Schutzmasken und -kleidung garantieren.
"Die weltweite Corona-Pandemie zeigt, dass wir heimische Produktionen stärken müssen, um auch im Krisenfall die notwendige Versorgung mit Medizinprodukten verlässlich und dauerhaft sicherstellen zu können", sagte Günther. Mit dem Programm erleichtere die Landesregierung es heimischen Unternehmen, ebenfalls in die Produktion einzusteigen.
Land kontaktiert mögliche Partner
Das Wirtschaftsministerium werde jetzt geeignete heimische Produzenten identifizieren, um mit ihnen die Möglichkeit einer Lieferzusage zu sondieren. Darüber hinaus steht es interessierten Unternehmen bei rechtlichen und technischen Fragen zur Seite und unterstützt bereits etablierte Unternehmen dabei, ihre Kapazitäten auszubauen.
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