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Der Ministerpräsident - Staatskanzlei : Thema: Ministerien & Behörden

Daniel Günther

Ministerpräsident

"Durchbruch und gutes Ergebnis"

Die Länder haben sich auf einen Glücksspiel-Staatsvertrag geeinigt, der das Online-Glücksspiel zukünftig bundesweit erlaubt.

Letzte Aktualisierung: 22.01.2020

Die Landesregierung hat die Verständigung der Länder auf einen neuen Glücksspiel-Staatsvertrag als "Durchbruch und ein wirklich gutes Ergebnis“ bezeichnet. Die Länder hätten Handlungsfähigkeit bewiesen, sagte der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Dirk Schrödter. Der künftige Staatsvertrag werde "Grundlage für ein ausreichend attraktives Online-Glücksspielangebot sein, um die Kanalisierung des Glückspiels in den legalen Markt zu sichern." Ziel sei es, "eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel zu schaffen, sowie der Entwicklung und Ausbreitung des unerlaubten Glücksspiels in Schwarzmärkte entgegenzuwirken", erklärte Schrödter in Kiel.

Verbot wird aufgehoben

Nach der jetzt erzielten Verständigung bleibt das staatliche Lotteriemonopol erhalten. Zugleich aber werde das – außerhalb Schleswig-Holsteins – bisher geltende vollständige Verbot des Online-Glücksspiels bundesweit aufgehoben, sagte Schrödter. Ein bundesweites Erlaubnismodell soll nun das virtuelle Automatenspiel und Online-Pokerspiel möglich machen. Außerdem können die Länder eigene Regeln für Online-Casinospiele erarbeiten.

Umfangreiche Regelungen

Für die Erteilung von Erlaubnissen zur Veranstaltung von Glücksspiel wollen die Länder eine gemeinsame Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) aufbauen. Die AöR ist zugleich verantwortlich für die Umsetzung und Kontrolle des Glücksspielrechts, das umfangreiche Regelungen zum Schutz vor Suchtgefahren, für den Kinder- und Jugend- sowie den Verbraucherschutz vorsieht.

"Die Länder werden dazu ordnungsrechtliche und technische Anforderungen formulieren und auch durchsetzen", sagte Schrödter. So müssten die Anbieter bereits mit der Antragstellung nachweisen, dass sie sich der Kontrolle durch die staatlichen Aufsichtsbehörden dauerhaft unterwerfen. Entsprechende Regelungen existieren bereits im Glücksspielgesetz des Landes Schleswig-Holstein.

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