Infolge der Föderalismusreform war das Landesbeamtengesetz (LBG) im Jahr 2009 neu gefasst und das Laufbahnrecht grundlegend reformiert worden (Gesetz zur Neuregelung des Landesbeamtenrechts vom 26.03.2009, GVOBl. Schl.-H. S. 93, ber. S. 261). Das neue Laufbahnsystem hat sich insgesamt bewährt.
Um gute Fachkräfte für die Verwaltung zu gewinnen ist es erforderlich, attraktive Beschäftigungsbedingungen vorzuhalten. Vor diesem Hintergrund sind fortlaufend Möglichkeiten zu prüfen, das Laufbahnrecht an aktuelle Anforderungen anzupassen und mögliche rechtliche Hemmnisse der Karriereentwicklung in systemkonformer Weise zu beseitigen. Dabei sind auch z.B. durch Kinderbetreuungszeiten unterbrochene Karriereverläufe in den Blick zu nehmen.
Beratung des Gesetzes im Landtag