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Der Ministerpräsident - Staatskanzlei : Thema: Ministerien & Behörden

Daniel Günther

Ministerpräsident

Keine Extremisten im öffentlichen Dienst: Landesregierung bringt Entwurf zur Stärkung der Verfassungstreue in den Landtag ein

Letzte Aktualisierung: 19.06.2026

KIEL. Die Landesregierung will den öffentlichen Dienst in Schleswig-Holstein konsequent vor extremistischen Einflüssen schützen und hat dazu den Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Verfassungstreue" in den Landtag eingebracht. "Wer für unseren Staat arbeitet, trägt eine besondere Verantwortung für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung. Wer diese Ordnung ablehnt, wer ihr schaden will und sich aktiv gegen sie einsetzt, der hat im öffentlichen Dienst keinen Platz", sagte der Chef der Staatskanzlei, Dirk Schrödter, heute (19. Juni) in der Landtagsdebatte.

Mit dem Gesetzentwurf zieht die Landesregierung eine klare Grenze gegenüber Verfassungsfeinden. Künftig sollen Bewerberinnen und Bewerber für ein Beamtenverhältnis bereits vor ihrer Berufung einer Regelanfrage beim Landesverfassungsschutz unterzogen werden.

Sollten dabei Erkenntnisse über verfassungsfeindliche Aktivitäten vorliegen, entscheidet die jeweilige Einstellungsbehörde im Einzelfall, ob berechtigte Zweifel an der Verfassungstreue bestehen. Zudem soll bei entsprechenden Anhaltspunkten auch während der Probezeit eine anlassbezogene Abfrage beim Landesverfassungsschutz möglich sein. "Diese Prüfungen erfolgen stets im Einzelfall nach einheitlichen, transparenten und verhältnismäßigen Verfahren", betonte Schrödter.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf eine erweiterte Zuverlässigkeitsprüfung für Personen vor, die Zugang zu Polizei- und Justizbehörden oder zu kritischen Infrastrukturen haben. Diese Regelungen sollen auch für Beschäftigte im Angestelltenverhältnis gelten. Außerdem sind Änderungen im Landesdisziplinargesetz und im Juristenausbildungsgesetz vorgesehen.

"Wenn jemand in einem besonders sensiblen Bereich unseres Staates arbeitet, dann müssen wir auch besonders genau hinsehen. Für uns ist klar: Wer das Grundgesetz ablehnt oder dem Staat schaden schaden will, der kann und soll nicht im öffentlichen Dienst arbeiten", sagte der Chef der Staatskanzlei.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Vivien Albers, Frauke Zelt  |  Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel  | Tel. 0431 988-1704  |  E-Mail: regierungssprecherin@stk.landsh.de  |  Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de

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