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Dienstleistungszentrum
Personal Schleswig-Holstein (DLZP)
: Thema: Ministerien & Behörden

Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung

Änderung des Landesbeamtengesetzes Schleswig-Holstein § 80a

Letzte Aktualisierung: 04.01.2024

Seit 01.01.2024 ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich einen Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu erhalten. Nähere Informationen erhalten Sie hier:

Besoldung

Versorgung

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