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Dienstleistungszentrum
Personal Schleswig-Holstein (DLZP)
: Thema: Ministerien & Behörden

Pflegeunterstützungs- und –entlastungsgesetz für Tarifbeschäftigte

Gilt nicht für Beamte

Ab Juli 2023 werden die ab 01.07.2023 geltenden erhöhten Beitragssatzes zur Pflegeversicherung in Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt.

Letzte Aktualisierung: 24.07.2023

Der Beitrag zur Pflegeversicherung lag bisher für kinderlose Beschäftigte bei 3,4% und bei Beschäftigten mit Kindern bei 3,05%. Der Bundesrat hat am 16.06.2023 das Gesetz zur Anhebung des Beitragssatzes gebilligt, so dass sich der Beitrag in der Pflegeversicherung ab dem 01.07.2023 erhöht. Zudem wirkt sich ab diesem Zeitpunkt die Anzahl der Kinder stärker auf den zu zahlenden Arbeitnehmerbeitrag aus.

Das Informationsblatt sowie die Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber können Sie im folgenden herunterladen:

Ergänzende Informationen

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