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Dienstleistungszentrum
Personal Schleswig-Holstein (DLZP)
: Thema: Ministerien & Behörden

Fragen und Antworten zum Thema Entgelt



Letzte Aktualisierung: 25.01.2023


Abrechnungen

Wann werden Abrechnungen erstellt?

Abrechnungen werden systemseitig nur dann erstellt, wenn sich der Auszahlungsbetrag gegenüber dem Vormonat ändert. So kommt es vor, dass nicht für jeden Abrechnungsmonat eine Abrechnung erstellt wird. Die Anzahl der im Jahr erstellten Abrechnungen kann der laufenden Nummer auf der Abrechnung entnommen werden. Somit ergibt sich für das Jahr ein Gesamtbescheinigungszeitraum.

Wohin werden die Abrechnungen verschickt?

Die Abrechnungen werden grundsätzlich an die Dienststelle verschickt.

Wo finde ich meine Personalnummer?

Die Personalnummer wird oben links auf der Abrechnung angedruckt. Bei Anschreiben ist diese unter „Mein Zeichen“ ersichtlich.

Wer ist mein Ansprechpartner?

Der aktuell zuständige Sachbearbeiter wird oben rechts auf der Abrechnung oder auf Anschreiben angedruckt.

Wann wird das Entgelt ausgezahlt?

Die Entgeltzahlung erfolgt am letzten Banktag des Monats (Zahltag) für den laufenden Kalendermonat auf das uns benannte Konto.

Was bedeutet „Abschlagszahlung“?

Eine Abschlagszahlung ist eine Zahlung außerhalb des regulären Zahltermins. Zu einer Abschlagszahlung kommt es immer, wenn Entgelt für einen vorangehenden Abrechnungszeitraum nachgezahlt wird. Die Abrechnung dieser Zahlung erfolgt im nächsten Abrechnungsmonat (Abschlagsverrechnung).

Warum habe ich eine Mitteilung von meiner Krankenkasse über die Abmeldung von der Sozialversicherung erhalten, obwohl mein Vertrag verlängert worden ist?

Auf Grund des in der Mitte des Monats liegenden Monatsabschlusses kommt es vor, dass Vertragsverlängerungen nicht rechtzeitig in der Abrechnungssoftware berücksichtigt werden können. Somit kann es vorkommen, dass systemseitig eine Abmeldung generiert wird. Diese wird mit Verarbeitung der Vertragsverlängerung wieder storniert.

Ich bin geringfügig beschäftigt. Wie wird mein Entgelt versteuert?

Das Entgelt wird nach den tatsächlichen Lohnsteuerabzugsmerkmalen versteuert. Eine Pauschalversteuerung findet grundsätzlich nicht statt.

Ich bin Student*in und arbeite 18h als Lehrkraft. Warum bin ich in der Sozialversicherung voll pflichtig?

Bei den Unterrichtszeiten sind Vor- und Nachbereitungszeiten hinzuzurechnen, basierend auf § 44 Nr. 2 TV-L.

Wie und wo kann ich meine Bankverbindung ändern?

Eine Änderung Ihrer Bankverbindung teilen Sie bitte Ihrer personalverwaltenden Dienststelle mit.

 An wen muss ich mich wenden, wenn meine Arbeitszeit, Eingruppierung ö. ä. nicht korrekt ist?

Bitte fragen Sie bei Ihrer Personaldienststelle nach, ob die jeweilige Änderung bereits dem DLZP mitgeteilt wurde.

Jahressonderzahlungen

Wann wird die Jahressonderzahlung im Regelfall ausgezahlt?

Die Jahressonderzahlung wird mit dem Entgelt für den Abrechnungsmonat November ausgezahlt.


Wann habe ich Anspruch auf die Jahressonderzahlung?

Tarifbeschäftigte, die am 1. Dezember in einem Beschäftigungsverhältnis beim Land Schleswig-Holstein stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.


Warum habe ich nicht die volle Jahressonderzahlung erhalten?

Der Anspruch auf die Jahressonderzahlung vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Sie keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts wegen Krankheit oder Urlaub haben.

Die Verminderung erfolgt jedoch nicht:

o   für Mutterschutzzeiten,

o   für Elternzeit bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind geboren ist

o   für Zeiten mit Anspruch auf Krankengeldzuschuss


Krankheit und Kur

Wo melde ich mich krank bzw. gesund?

Die Krank- bzw. Gesundmeldung erfolgt ausschließlich bei Ihrer personalverwaltenden Dienststelle.


Ich bin länger als 6 Wochen krank und erhalte trotzdem Entgelt. Warum?

Auf Grund des in der Mitte des Monats liegenden Monatsabschlusses kommt es vor, dass Krankmeldungen nicht rechtzeitig für den aktuellen Abrechnungsmonat von den personalverwaltenden Dienststellen eingegeben werden können. Das Abrechnungssystem geht dann davon aus, dass Sie wieder genesen sind und zahlt Entgelt anteilig für den Rest des Monats (Zeitraum der in der vorangegangenen Krankmeldung nicht berücksichtigt war) an Sie aus. Da dieses Entgelt zu Unrecht gezahlt wurde, ist es von Ihnen an das DLZP zurückzuzahlen.


Wann habe ich Anspruch auf Krankengeldzuschuss?

Der Krankengeldzuschuss ergibt sich aus dem § 22 TVL. Hier wird in der Beschäftigung von einem und 3 Jahren unterschieden. Wichtig ist, dass die entsprechenden Fristen auch dann ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit gelten, wenn während der Arbeitsunfähigkeit die Beschäftigungszeit von einem oder 3 Jahren erreicht wird. Für die Berechnung des Zeitraums des Krankengeldzuschusses zählt die Arbeitsunfähigkeit ab dem 1. Tag der Krankheit. Also auch die Entgeltfortzahlung. Im Weiteren sind die 13 bzw. 39 Wochen eine Jahresfrist. Das bedeutet, dass jeder Krankheitstag im Kalenderjahr mitgerechnet wird. Unabhängig davon, ob es sich um Vorerkrankungszeiten handelt. Beim Jahreswechsel kann der Anspruch des Krankengeldzuschusses wiederaufleben. Dann wird zur Berechnung nur noch der letzte Krankheitszeitraum berücksichtigt.

 

Aufgrund der konkreten Berechnung kann es sein, dass kein Zuschuss zur Auszahlung kommt.


Bescheinigungen

Ich benötige eine Arbeitsbescheinigung. Wo/Wie erhalte ich diese?

Die Arbeitsbescheinigung ist eine Bescheinigung, welche von der personalverwaltenden Dienststelle, sowie dem DLZP bearbeitet wird. Sofern eine Arbeitsbescheinigung benötigt wird, ist diese zunächst bei Ihrer personalverwaltenden Dienststelle einzureichen. Diese gibt sie im Anschluss an das DLZP weiter. Das entsprechende Formular erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit.


Ich möchte Elterngeld beantragen. Welche Unterlagen muss ich dafür wo einreichen?

Die Anlage 1 zum Antrag auf Elterngeld muss von Ihnen bei der personalverwaltenden Dienststelle eingereicht werden. Von dort wird diese dann an das DLZP weitergeleitet und ergänzt.


Steuern

Wo gebe ich eine Änderung der Steuerabzugsmerkmale bekannt?

Die individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale werden systemseitig über das Elstam-Meldeverfahren vom Finanzamt eingespielt und in der Abrechnung berücksichtigt. Sofern Steuerklassenänderungen in der Abrechnung nicht berücksichtigt worden sind, ist zunächst beim zuständigen Finanzamt anzufragen.

Änderungen in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen finden nicht über den Jahreswechsel statt.


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