Persönliche und vertrauliche Daten
Zum Schutz Ihrer persönlichen und vertraulichen Daten sollten Sie keine Anträge oder entsprechende Dokumente mit einer normalen E-Mail an die Landesregierung versenden.
Die Behörden der Landesregierung bieten eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation über das De-Mail-Verfahren an. Sie finden die dafür notwendigen De-Mail-Adressen auf den Kontaktseiten der jeweiligen Behörde.
Nutzen Sie De-Mail
De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Organisationen und Personen mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen. Daher können Sie diesen elektronischen Kommunikationsweg auch nutzen, wenn eigentlich ein Antrag oder eine andere Angelegenheit schriftlich an die Behörde zu richten ist. Für diesen Fall müssen Sie nur daran denken, Ihre De-Mail mit der Funktion "absenderbestätigt" zu versenden. Das geht in Ihrem De-Mail-Postfach ganz einfach, mit einem zusätzlichen Klick.
Wenn Sie einer Landesbehörde eine De-Mail senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten. Die jeweilige Behörde können Sie über die De-Mail-Adresse erreichen, die bei den Kontaktdaten angegeben ist (zur Liste aller Behörden, zur Liste aller Gerichte). Sie finden die Adressen der Landesbehörden außerdem im offiziellen De-Mail-Verzeichnis unter "Land Schleswig-Holstein".
Weitere Informationen
Zum Austausch von Daten mit Landesbehörden
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