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Amtsgericht Norderstedt : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Vollzugs- und Verwaltungsdienst in Justizvollzugsanstalten (Diplom-Verwaltungswirt/in FH) (w/m/d)

Was macht eine Beamtin oder ein Beamter im Vollzugs- und Verwaltungsdienst?

Letzte Aktualisierung: 04.12.2023

Der Vollzugs- und Verwaltungsdienst im Justizvollzug  (Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt) bildet die mittlere Führungsebene der Justizvollzugseinrichtungen und ist gleichermaßen mit der Behandlung der Gefangenen, Aufgaben der Verwaltung und Personalführung befasst.

Aufgaben und Ziele des Justizvollzuges sind die Unterstützung der Gefangenen bei der Erreichung des Vollzugsziels, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zur führen und der Schutz der Allgemeinheit durch sichere Unterbringung von Gefangenen. Dieses zu erreichen, erfordert von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Vollzuges gutes Allgemein- und Fachwissen, soziales Verständnis, Toleranz, Persönlichkeit und Engagement.

Welche Eigenschaften sollte ich mitbringen?

Bewerberinnen und Bewerber sollten sich mit den Zielen des Vollzuges identifizieren können und eine ausgeprägte Motivation mitbringen, mit Menschen arbeiten zu wollen, die aufgrund unterschiedlichster Biografien den besonderen Bedingungen der Freiheitsentziehung ausgesetzt sind. Als persönliche Voraussetzungen sollten Sie dafür folgende Fähigkeiten mitbringen:

  • Verantwortungsbewusstsein
  • Soziale Kompetenz
  • Durchsetzungsfähigkeit
  • Belastbarkeit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Fähigkeit zur Personalführung
  • Interkulturelle Kompetenz

Der Einsatz in den verschiedenen Aufgabenfeldern und unterschiedlichen Justizvollzugseinrichtungen erfordert ein hohes Maß an Flexibilität.

Welche Einstellungsvoraussetzungen gibt es?

In den Vorbereitungsdienst der Laufbahn der Fachrichtung Justiz, Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, Laufbahnzweig Vollzugs- und Verwaltungsdienst in Justizvollzugsanstalten kann eingestellt werden, wer

  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU nachweist (siehe § 7 des Beamtenstatusgesetzes) und die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des GG einzutreten,
  • die laufbahnrechtlichen Bildungsvoraussetzungen erfüllt und eine Hochschulzugangsberechtigung nach § 39 Hochschulgesetz (HSG) besitzt,
  • persönlich geeignet ist, den besonderen körperlichen, geistigen und charakterlichen Anforderungen des Justizvollzuges gerecht zu werden.

Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.

Wie ist die Ausbildung aufgebaut?

Ausbildungsbeginn:
1. August eines Jahres

Ausbildungsdauer:
3 Jahre

Ausbildungsaufbau:
Die Ausbildung gliedert sich in fachwissenschaftliche und fachpraktische Studienzeiten von jeweils 18 Monaten (duales Studium). Die fachwissenschaftlichen Studienzeiten werden an der Fachhochschule für Rechtspflege in Bad Münstereifel (Nordrhein-Westfalen) abgeleistet. Während der fachpraktischen Ausbildung erfolgt der Einsatz in verschiedenen Vollzugseinrichtungen  des Landes Schleswig-Holstein.

 

AusbildungsbereichDauer
Berufspraktische Einführung in einer Justizvollzugsanstalt            

 1 Monat

Fachwissenschaftliches Studium I:

Einführende Lehrveranstaltungen

8 Monate
Fachpraktische Ausbildung I in einer Justizvollzugsanstalt8 Monate

Fachwissenschaftliches Studium II:

Vertiefende Lehrveranstaltungen  

 

7 Monate

 

Fachpraktische Ausbildung II in einer Justizvollzugsanstalt9 Monate

Fachwissenschaftliches Studium III:  

Wiederholung und Vertiefung, Prüfungsklausuren 

3 Monate

Ausbildungsorte:

  • Justizvollzugsanstalten des Landes Schleswig-Holstein in Kiel, Lübeck, Neumünster, Flensburg und Itzehoe, Jugendanstalt Schleswig, Jugendarrestanstalt Moltsfelde.
  • Fachhochschule für Rechtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel.

Art des Ausbildungsverhältnisses:
Auszubildende werden in den Vorbereitungsdienst der Laufbahn der Fachrichtung Justiz, Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, Vollzugs- und Verwaltungsdienst im Justizvollzug in das Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt.

Welche Inhalte hat die Ausbildung?

Der Vorbereitungsdienst vermittelt den Anwärterinnen und Anwärtern die Fachkenntnisse, Fähigkeiten und Methoden, die sie zur Erfüllung der Aufgaben in ihrer Laufbahn befähigen.

Das Studium erfolgt in Studiengruppen mit in der Regel 20 bis 25 Studierenden. Die Dozentinnen und Dozenten der Fachhochschule für Rechtspflege vermitteln Kenntnisse u.a. in Zivil-, Handels-, Straf-, Strafvollstreckungs- und Vollzugsverwaltungsrecht, Betriebswirtschaftslehre, Beamten- und Tarifrecht, Psychologie, Kriminologie und Kommunikation.

Das Studium schließt mit einer Staatsprüfung in Form der Laufbahnprüfung ab. Sie besteht aus sieben Klausuren und einer mündlichen Prüfung. Nach bestandener Prüfung verleiht die Fachhochschule für Rechtspflege den akademischen Grad "Diplom-Verwaltungswirt/in (FH)".

Wie wird die Ausbildung vergütet?

Während des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge für das Einstiegsamt A 9 SHBesO gezahlt.
Die monatliche Vergütung der Anwärterinnen und Anwärter des VVD während des Vorbereitungsdienstes beträgt ab 01.12.2022:

Anwärtergrundbetrag: 1.394,56 €
Anwärtersonderzuschlag: 976,19 € (Einstellung ab 01.08.2023)
Zulage bei Justizvollzugsanstalten: 120,72 € (während der Praxisphasen)

Daneben erhalten die Anwärterinnen und Anwärter – soweit die Voraussetzungen vorliegen – einen Familienzuschlag. Außerdem werden vermögenswirksame Leistungen gewährt.

Wie kann ich mich bewerben?

Einstellungen erfolgen jeweils zum 1. August eines Jahres. Bewerbungsschluss ist jeweils der 31. Januar des Einstellungsjahres.

Das Justizministerium schreibt die Einstellungsbedarfe aus jeweils in der örtlichen Tagespresse sowie im Internet unter:

www.schleswig-holstein.de

Der Bewerbung ist beizufügen:
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses und, soweit vorhanden,
  • beglaubigte Kopien sonstiger Ausbildungs- und Berufsnachweise,
  • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung

Bewerbungen sind an die Justizvollzugsschule Schleswig-Holstein zu richten:
Ministerium für Justiz und Gesundheit
des Landes Schleswig-Holstein
Justizvollzugsschule
Rantzau-Straße 10
Gebäude G 12
24598 Boostedt

oder per E-Mail (ausschließlich Dateien im PDF-Format) an:
Bewerbung-JVSchule@jumi.landsh.de

Vor der Einstellung nehmen die Bewerberinnen und Bewerber an einem mehrstufigen Auswahlverfahren in Form eines Assessment-Center (schriftliche Tests, Einzel- und Gruppenübungen, Auswahlgespräch) teil, in dem auch die Gelegenheit gegeben wird, eine JVA von innen zu sehen. Danach erfolgt die Entscheidung über eine Einstellung.

Alle drei Einzelelemente des Auswahlverfahrens müssen erfolgreich absolviert werden. Das Nichtbestehen eines Testteils führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.

Welche Berufschancen gibt es?

Anzahl der Plätze für den Vorbereitungsdienst:
Die Einstellungsbedarfe werden jeweils in der örtlichen Tagespresse sowie im Internet ausgeschrieben. Die Anzahl der Plätze richtet sich eng nach dem Einstellungsbedarf.

Übernahmemöglichkeiten nach der Ausbildung:
Nach bestandener Prüfung endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf automatisch. Ein Anspruch auf Übernahme besteht nicht.

Wenn eine Übernahme möglich ist (Regelfall), werden die Anwärterinnen und Anwärter nach bestandener Laufbahnprüfung als Justizinspektorinnen bzw. Justizinspektoren in das Beamtenverhältnis auf Probe (siehe § 4 BeamtStG) übernommen.

Nach erfolgreicher Absolvierung einer Probezeit von drei Jahren (§ 10 BeamtStG, § 19 Abs. 2 LBG) erfolgt die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten auf Lebenszeit.

Fortbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten:
In der Laufbahn der Fachrichtung Justiz, Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, Laufbahnzweig Vollzugs- und Verwaltungsdienst, gibt es 5 Besoldungsgruppen:

  • Justizinspektorin / Justizinspektor A9 SHBesO
  • Justizoberinspektorin / Justizoberinspektor A10 SHBesO
  • Justizamtfrau / Justizamtmann A11 SHBesO
  • Justizamtsrätin / Justizamtsrat A12 SHBesO
  • Justizoberamtsrätin / Justizoberamtsrat A13 SHBesO

Welche Einsatzmöglichkeiten gibt es?

Vollzugsabteilungsleitung:

Sie leiten eine Abteilung mit ca. 30 Gefangenen und ca. 5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Allgemeinen Vollzugsdienstes. Sie sind für die Umsetzung der Vollzugsgestaltung, die Vollzugsplanung der Gefangenen und für die Sicherheit und Ordnung der Abteilung verantwortlich. Sie sind Vorgesetzte oder Vorgesetzter der Ihnen zugeordneten Bediensteten, beurteilen und fördern diese.

Leitung der Wirtschaftsverwaltung:

Sie sind zuständig für die Versorgung der Gefangenen und die Bewirtschaftung der Anstalt. Sie verwalten die dafür vorgesehenen Gelder, führen die Versorgungsbetriebe wie Küche und Wäscherei, schreiben Beschaffungen oder Dienstleistungen aus, organisieren die Versorgungsabläufe und führen das Ihnen zugeordnete Personal.

Leitung der Arbeitsverwaltung:

Sie sorgen für die Beschäftigung der Gefangenen und wirken bei der Planung und Entwicklung von beruflichen und arbeitstherapeutischen Maßnahmen mit. Sie akquirieren Aufträge und beschaffen Maschinen und Geräte. Sie sind Vorgesetzte oder Vorgesetzter des Personals in den Werkbetrieben und der Werkdienstleitung.

Leitung der Bauverwaltung:

Sie organisieren und veranlassen alle Baumaßnahmen in der Vollzugsanstalt. Sie sind Bindeglied zwischen der Anstaltsleitung und den Bauausführenden. Sie wirken bei der Planung mit, koordinieren Projekte und Bauphasen, regeln Sicherheitsbelange und sind Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für alle am Bau Beteiligten.

Verwaltungsdienstleitung/Personalverwaltung:

Sie sind für die Organisation der gesamten Verwaltung und den reibungslosen Geschäftsablauf in der Anstalt verantwortlich. Sie sind Beauftragte oder Beauftragter für den Haushalt und als Personalverantwortliche oder Personalverantwortlicher auch für die Gewinnung und Einstellung von Personal zuständig.

Vollzugsleitung:

Sie koordinieren, gestalten und überwachen die Arbeit der Ihnen zugeordneten Vollzugsabteilungsleitungen. Sie leiten Vollzugsplankonferenzen, entscheiden über Vollzugslockerungen für Gefangene und treffen disziplinarische Entscheidungen bei Gefangenen.

Die letztgenannten Positionen werden Sie erst nach mehreren Berufsjahren erreichen können. Aber mit besonderem Leistungsvermögen und ausgeprägtem Verantwortungsbewusstsein bringen Sie die dafür nötigen Voraussetzungen mit!

Wo kann ich mich informieren?

Für weitere Fragen steht Ihnen im Ministerium für Justiz und Gesundheit Gesche Henningsen unter 0431 988 2628 für Fragen zur Ausbildung und zum Auswahlverfahren gerne zur Verfügung.

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