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Polizist/in (gehobener Dienst) (w/m/d)


Was macht eine Polizistin oder ein Polizist?

Letzte Aktualisierung: 10.10.2023

Eine junge Polizistin steht in einem Hafen und lächelt in die Kamera
Die Wasserschutzpolizei ist ein Bereich im gehobenen Polizeidienst.

Der Polizeiberuf ist ein abwechslungsreicher Beruf im Team. Als Polizistin oder Polizist hast du es täglich mit den unterschiedlichsten Menschen in allen Gesellschaftsschichten und Nationalitäten zu tun. Rund um die Uhr ist deine Aufmerksamkeit gefragt.

Deine Aufgabengebiete sind vielseitig. Als Schutzpolizistin oder Schutzpolizist verfolgst du Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, wirst gefahrenabwehrend tätig, führst Ermittlungsarbeiten durch und bist für den gesamten Bereich des Straßenverkehrs verantwortlich.

Bei der Kriminalpolizei ermittelst du bei Rauschgift-, Umwelt-, und Wirtschaftskriminalität sowie bei schweren Diebstählen, Brandstiftung, Sexual- und Tötungsdelikten.

Bei der Wasserschutzpolizei zählen unter anderem Gefahrenabwehr und Ermittlung, die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Kriminalitätsbekämpfung sowie Prävention zu deinen Aufgaben.

Welche Eigenschaften sollte ich mitbringen?

Wer Polizistin oder Polizist werden möchte, sollte...

  • sich schnell auf unterschiedliche Situationen einstellen können.
  • Verständnis, gegenseitige Achtung, Vertrauen und Toleranz gegenüber allen gesellschaftlichen Schichten und Nationalitäten mitbringen.
  • gerne im Team arbeiten.
  • ein selbstsicheres Auftreten haben.
  • verantwortungsbewusst sein.

Welche Einstellungsvoraussetzungen gibt es?

Anforderungen für die Laufbahngruppe 2.1 (gehobener Dienst):

  • Das Mindestalter liegt am Tage der Einstellung bei 16 Jahren.
  • Die Polizei-Laufbahnverordnung sieht keine Höchstaltersgrenzen vor.
  • Für die Einstellung (Höchstaltersgrenze) in den Polizeivollzugsdienst gilt die gesetzliche Regelung gemäß § 48 Landeshaushaltsordnung.
  • § 18 Landesbeamtengesetz definiert als „Einstellung“ die Ernennung unter Begründung eines Beamtenverhältnisses. § 8 in Verbindung mit § 4 Beamtenstatusgesetz bestätigt, dass die Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Probe (nach Ableistung des Vorbereitungsdienstes im Beamtenverhältnis auf Widerruf) eine Einstellung ist. Das bedeutet, dass die Entscheidung über die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe nach Ableistung des Vorbereitungsdienstes anhand der Regelungen des § 48 Landeshaushaltsordnung zu treffen ist.
  • Daraus ergibt sich, dass nur Personen eingestellt werden können, die bei Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe noch keine 50 Jahre alt sind. Demnach dürfen Anwärterinnen und Anwärter der LG 2.1 (gehobener Dienst) am Tage der Einstellung in den Vorbereitungsdienst noch nicht 47 Jahre alt sein
  • Körpergröße Frauen: 160 cm
  • Körpergröße Männer: 160 cm
  • Fachhochschulreife oder Abitur
  • gerichtlich nicht bestraft
  • polizeidiensttauglich gemäß der Polizeidienstvorschrift 300 (gesundheitlicher Voraussetzungen)

Wie ist das Studium aufgebaut?

Die Landespolizei Schleswig-Holstein gliedert sich in die drei Laufbahnzweige:

  • Schutzpolizei (Einstellungen in den mittleren und in den gehobenen Dienst möglich)
  • Kriminalpolizei (Einstellungen nur in den gehobenen Dienst möglich)
  • Wasserschutzpolizei (Einstellungen in den mittleren und in den gehobenen Dienst möglich)

Für Polizistinnen/ Polizisten in das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (gehobener Dienst) gelten folgende Bedingungen:

Studiumsbeginn:
im August eines jeden Jahres

Studiumsdauer:
drei Jahre (vier theoretische und zwei praktische Semester)

Aufbau des Studiums:

Abschnitt des StudiumsInhalte und Dauer
GrundstudiumVermittlung von fachtheoretischen und methodischen Grundkenntnissen (August – Januar)
GrundpraktikumVerknüpfung der theoretischen Kenntnisse mit polizeipraktischen und dienstkundlichen Kenntnissen
(Februar – Juli)
Hauptstudium IVertiefung der theoretischen Grundkenntnisse
(August – Januar)
HauptpraktikumAnwendung der theoretischen Kenntnisse auf den
praktischen Fall und selbstständiges Bearbeiten
von Vorgängen (Februar – Juli)
Hauptstudium IIVertiefung bereits erworbener berufspraktischer
und rechtlicher Kenntnisse (August – Januar)
AbschlussstudiumVorbereitung auf die Laufbahnprüfung, bestehend aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil (Februar-Juli).

Studiumsort:

  • Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistungen in Altenholz (bei Kiel)
  • Das Grundpraktikum findet bei der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei in Eutin statt.
  • Das Hauptpraktikum absolvieren die Anwärter im polizeilichen Einzeldienst.

Art des Ausbildungsverhältnisses:
Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf in die Laufbahngruppe 2, 1.

Welche Inhalte hat das Studium?

Der Polizeiberuf ist in erster Linie ein Erfahrungsberuf. Dennoch müssen im Studium umfangreiche gesetzliche Grundlagen vermittelt werden. Neben der Rechtstheorie findet eine intensive Beschulung im Umgang mit den Einsatzmitteln statt. Weiterhin werden alle Anwärterinnen und Anwärter in den Fächern Psychologie, Verhaltenstraining und Berufsethik unterrichtet.

Wie wird das Studium vergütet?

Die Vergütung in der Laufbahngruppe 2 liegt bei 1.394,56 Euro (brutto). In den einzelnen Ausbildungsjahren steigt die Vergütung nur sehr geringfügig an.

Wie kann ich mich bewerben?

Bewerbungszeitraum: Bewerbungen sind online von Anfang August eines jeden Jahres möglich. Abweichungen von der Bewerbungsfrist und alle weiteren Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter Beruf[ung]/Bewerbung.

Welche Berufschancen gibt es?

Übernahmemöglichkeiten nach der Ausbildung:
Jede Anwärterin/jeder Anwärter wird nach bestandenem Studium übernommen.
Mit dem ersten Tag des Studiums werden die Anwärterinnen und Anwärter zu Beamten auf Widerruf ernannt. Nach Ablauf der Probezeit (das heißt 3 Jahre nach Beendigung des Studiums) erfolgt die Ernennung zur Lebenszeitbeamtin/zum Lebenszeitbeamten

Verdienstmöglichkeiten:
Als Polizistin/ Polizist (gehobener Dienst) ca. 3.188,21 Euro (brutto).

Fortbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten:
Ein Aufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst ist möglich.

Wo kann ich mich informieren?

Als Ansprechpersonen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Werbe- und Einstellungsstelle bei der Polizeidirektion für Aus-und Fortbildung zur Verfügung. Diese erreichen Sie unter der Telefonnummer 04521 81-55555
Auf unserer Internetseite unter "Beruf[ung]/Einstellungsberatung" finden Sie eine Liste mit Kontaktdaten unserer Einstellungsberaterinnen und Einstellungsberater. Diese stehen Ihnen ebenfalls als Ansprechpersonen zur Verfügung.

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