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Landgericht Kiel : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Justizfachwirt/in (w/m/d)


Was macht eine Justizfachwirtin bzw. ein Justizfachwirt?

Letzte Aktualisierung: 10.04.2024

Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte sorgen gemeinsam mit Richterinnen und Richtern, Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern sowie Justizfachangestellten für einen reibungslosen und bürgernahen Ablauf bei Gericht. Sie schlagen die Beamtenlaufbahn (Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt = ehemaliger mittlerer Justizdienst) ein.

Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte arbeiten dabei in fachbezogenen Geschäftsstellen, wie zum Beispiel im Grundbuchamt, in der Nachlass- oder auch Familienabteilung. Einerseits unterstützen sie Richterinnen und Richter sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bei Aufgaben wie Protokollführung, Terminfindung oder Aktenführung. Auf der anderen Seite sind sie Ansprechpartnerinnen und – partner für alle Bürgerinnen und Bürger mit rechtlichen Anfragen.
Ihr Aufgabenspektrum ist vielfältig und sie werden in unterschiedlichen Bereichen eingesetzt. Als Kostenbeamte kümmern sie sich unter anderem um Gerichtskostenberechnungen. Als Urkundsbeamtinnen und Urkundsbeamte sind sie mit dem Schriftverkehr betraut. Doch dies ist nur ein Ausschnitt aus ihrem Tätigkeitsfeld rund um die Büroorganisation und Verwaltung bei Gericht.

Im Detail: Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte...

  • nehmen Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen auf
  • setzen Informations- und Kommunikationstechniken aufgabenorientiert ein
  • erteilen Auskünfte
  • führen Registraturarbeiten durch
  • verwalten Dateien und Karteien
  • sind für den Posteingang und Postausgang zuständig
  • berechnen, vermerken und überwachen Fristen
  • gewähren Akteneinsicht
  • fertigen und beglaubigen Schriftstücke
  • führen die Statistik
  • veranlassen Zustellungen
  • erstellen Protokolle
  • berechnen Kosten
  • überwachen Zahlungseingänge

Der Beruf im Video

Welche Eigenschaften sollte ich mitbringen?

Justizfachwirtinnen und -fachwirte bearbeiten häufig sensible Rechtsangelegenheiten und stehen in direktem Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern. Daher ist eine entsprechende charakterliche Eignung in diesem Beruf sehr wichtig. Wer diesen Beruf ergreifen möchte, sollte ...

  • vertrauenswürdig sein,
  • aufgeschlossen gegenüber unterschiedlichen Menschen sein,
  • kommunikationsstark und empathisch mit Menschen umgehen können,
  • zuverlässig und gewissenhaft arbeiten
  • über sehr gute Sprach- und Rechtschreibefähigkeiten verfügen,
  • versiert im Maschinenschreiben sein,
  • gerne mit Zahlen umgehen.

Welche Einstellungsvoraussetzungen gibt es?

Schulabschluss:

  • mindestens ein Mittlerer Schulabschluss oder den erfolgreichen Abschluss der Realschule oder
  • der Erste allgemeinbildende Schulabschluss oder der erfolgreiche Besuch einer Hauptschule und eine für die Laufbahn förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand;

Weitere Voraussetzungen:
Es gelten die Zugangsvoraussetzungen für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt.

Landesbeamtengesetz

Folgende weitere Voraussetzungen müssen nach § 4 LAPVO JFW grundsätzlich erfüllt sein:

  • die für den mittleren Justizdienst erforderliche körperliche Leistungsfähigkeit; dabei darf von Menschen mit Behinderung nur das für die Laufbahn erforderliche Mindestmaß körperlicher Eignung verlangt werden.
  • Organisationsfähigkeit, eine gute Auffassungsgabe, Kooperations-, Kritik- und Kommunikationsfähigkeit, sowie emotionale Stabilität und ein hohes Maß an Motivation wird erwartet.
  • Wünschenswert sind Schreibmaschinenkenntnisse, die mit einer Mindestleistung von 180 Anschlägen pro Minute bis zur Zwischenprüfung des Vorbereitungsdienstes nachzuweisen sind.

Zugangsvoraussetzungen in die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt
In das Beamtenverhältnis darf gemäß § 7 Absatz 1 BeamtStG nur berufen werden, wer

  1. Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit

    a) eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder
    b) eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
    c) eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, besitzt,

  2. die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, und
  3. die nach Landesrecht vorgeschriebene Befähigung besitzt.

Die Regelungen über die Laufbahn und Ausbildung der Beamtinnen und Beamten des Justizfachwirtdienstes befinden sich in der LAPVO JFW in der derzeit gültigen Fassung (Landesverordnung über die Einrichtung des Laufbahnzweiges Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte und deren Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Fachrichtung Justiz – Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt).

Landesverordnung über den Laufbahnzweig Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte und deren Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Fachrichtung Justiz

Wie ist die Ausbildung aufgebaut?

Ausbildungsbeginn:
1. August

Ausbildungsdauer:
2 Jahre (§ 8 LAPVO JFW)
Der Vorbereitungsdienst besteht aus der berufspraktischen Ausbildung von 16,5 Monaten und der fachtheoretischen Ausbildung von 7,5 Monaten.


AusbildungsinhaltAusbildungsdauer
Einführung bei einem Amtsgericht0,5 Monate
Einführungslehrgang Verwaltungsakademie0,75 Monate
Ausbildung bei einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft4 Monate
Lehrgang I Verwaltungsakademie2 Monate
Ausbildung bei einem Amtsgericht und Hospitation Fachgerichtsbarkeit6 Monate
Lehrgang II Verwaltungsakademie2 Monate
Ausbildung bei einem Amtsgericht4 Monate
Lehrgang III Verwaltungsakademie2,75 Monate
Ausbildung bei einem Amtsgericht und Landgericht2 Monate
  • Der fachtheoretische Unterricht wird in Form von Vorträgen, Besprechungen und Übungen erteilt (§ 25 LAPVO JFW). Der Unterricht umfasst wöchentlich etwa 30 Unterrichtsstunden.
  • Nach Maßgabe des Lehrplans sind in den einzelnen Fächern mündliche und schriftliche Leistungsnachweise zu erbringen.
  • Am Ende des Vorbereitungsdienstes haben die Anwärterinnen und die Anwärter die Laufbahnprüfung abzulegen (§ 42 LAPVO JFW). Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.

Ansprechpartnerinnen und –partner während der Ausbildung:
In jedem Ausbildungsgericht und jeder Ausbildungsstelle stehen Ausbildungsleitungen als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung, die den Ablauf der Ausbildung koordinieren.

Ausbildungsorte:

  • Der Vorbereitungsdienst erfolgt unter der Dienstaufsicht der Landgerichte Flensburg, Itzehoe, Kiel oder Lübeck und der Amtsgerichte Kiel und Lübeck.
  • Die praktische Ausbildung wird in allen 22 Amtsgerichten Schleswig-Holsteins sowie in den Staatsanwaltschaften, in den Fachgerichten und den Landgerichten durchgeführt. Für einzelne Abteilungen (z.B. Register und Insolvenz) und den Dienstleistungsauftrag kann eine Abordnung vom Stammausbildungsgericht an ein anderes Gericht des jeweils gleichen Landgerichtsbezirkes erfolgen.
  • Die fachtheoretische Ausbildung erfolgt in der Verwaltungsakademie Heintzestraße 13, 24582 Bordesholm. In der Verwaltungsakademie können die Anwärterinnen und Anwärter am Internatsbetrieb mit Vollverpflegung teilnehmen.

Welche Inhalte hat die Ausbildung?

Die berufspraktische Ausbildungszeit beginnt in der Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht mit einer Einführungszeit, in der die Anwärterinnen und Anwärter in Zivilprozesssachen und in Strafsachen und in gerichtliche Abläufe einen ersten Einblick erhalten.

In folgenden Praxisstationen werden die Anwärterinnen und Anwärter ausgebildet:

  • Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen,
  • Zivilprozesssachen einschließlich der Familiengerichtsbarkeit,
  • sonstigen Zwangsvollstreckungssachen einschließlich der Information im Gerichtsvollzieherdienst,
  • Insolvenzsachen,
  • Strafsachen einschließlich der Jugendgerichts- und Ordnungswidrigkeitssachen,
  • Grundbuchsachen,
  • Vormundschaftssachen,
  • Nachlasssachen,
  • Registersachen
  • und in sonstigen Angelegenheiten.

Wie wird die Ausbildung vergütet?

Während des Vorbereitungsdienstes sind die Anwärterinnen und Anwärter Beamtinnen bzw. Beamte auf Widerruf (§ 7 LAPVO JFW-Landesverordnung Justizfachwirt) und führen die Amtsbezeichnung Justizobersekretäranwärterin bzw. Justizobersekretäranwärter. Es werden Anwärterbezüge von monatlich 1.317,18 € brutto (Stand: 01.12.2022) und bei Verheirateten ein Familienzuschlag gezahlt. Die Bezüge sind zu versteuern, Sozialversicherungsbeiträge sind nicht abzuführen. Für Aufwendungen in Krankheitsfällen leistet das Land Schleswig-Holstein Beihilfen. Diese decken allerdings nur einen Teil der Kosten- bei Ledigen 50%. Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung über den restlichen Prozentsatz wird empfohlen.

Wie kann ich mich bewerben?

Einstellungstermin ist der 1. August. Die Zahl der Einstellungen richtet sich nach dem voraussichtlichen künftigen Bedarf an Justizfachwirtinnen und Justizfachwirten.

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte an:

Präsident des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts
- Personalreferat -
Gottorfstraße 2
24837 Schleswig

Bewerben Sie sich bitte online möglichst bis zum 31. August 2024

Zur Online-Bewerbung

Der Bewerbung sind beizufügen:

  1. ein aussagekräftiges Anschreiben mit einer kurzen Darstellung der Gründe für die Berufswahl,
  2. ein tabellarischer Lebenslauf,
  3. Fotokopie des Abschluss- oder der Abgangszeugnisse der zuletzt besuchten Schule; liegt dies noch nicht vor, zunächst das letzte Schulzeugnis,
  4. ggf. Nachweise und Zeugnisse über berufliche Tätigkeiten seit der Schulentlassung.

Von der Übersendung von Bewerbungsfotos sollte abgesehen werden.

Bewerberinnen und Bewerber, die sich bereits im Justizdienst befinden, reichen ihr Gesuch unter Beifügung der vorgenannten Bewerbungsunterlagen auf dem Dienstweg ein. Eine Eignungsbeurteilung wird von Amts wegen angefordert. Bewerberinnen und Bewerber aus der Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt (vormals: einfacher Justizdienst) sollen bei Ausbildungsbeginn eine Mindestdienstzeit von drei Jahren haben. Sie haben außerdem einen Test in Rechtschreibung, Mathematik und freier Textformulierung abzulegen.

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Der Nachweis der Behinderung ist der Bewerbung - in Kopie - beizufügen. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vorrangig berücksichtigt.
Wir begrüßen es ausdrücklich, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.

Wie erfolgt das Auswahlverfahren?
Aus den eingereichten Bewerbungsunterlagen wird eine Bestenauslese vorgenommen. Die vorausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden zu einem Vorstellungsgespräch geladen. Im Vorstellungsgespräch ist ein kleiner Test integriert und es wird die persönliche Eignung für den Beruf, entsprechend der in der Ausschreibung genannten Persönlichkeitsmerkmale hinterfragt. Sowohl die Vorauswahl, als auch das weitere Auswahlverfahren erfolgt unter Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten, des Vertreters der Menschen mit Behinderungen und des Bezirkspersonalrates bei dem Schleswig- Holsteinischen Oberlandesgericht.

Welche Berufschancen gibt es?

Mit bestandener Laufbahnprüfung endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf automatisch und die Absolventinnen und die Absolventen sind nunmehr berechtigt die Berufsbezeichnung "Justizfachwirtin" bzw. "Justizfachwirt" zu führen.

Im Rahmen verfügbarer Stellen werden sie von dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts zunächst als Justizobersekretärinnen bzw. –sekretäre in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen (Besoldungsgruppe A7). Ein Anspruch auf Übernahme in den Landesdienst besteht nicht. Der Grundgehaltssatz beträgt zurzeit 2.654,95 € brutto (Stand: 01.12.2022). Es kommen eventuell vermögenswirksame Leistungen und ein Familienzuschlag hinzu.

Nach einer Probezeit von drei Jahren (§ 10 BeamtStG, § 19 Absatz 2 LBG) erfolgt regelmäßig die Ernennung zur Beamtin auf Lebenszeit bzw. zum Beamten auf Lebenszeit.

Fortbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten
Justizhauptsekretärin bzw. Justizhauptsekretär (A8) und Justizamtsinspektorin bzw. Justizamtsinspektor (A9).

Justizfachwirtinnen und -fachwirte können sich unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen für den Gerichtsvollzieherdienst oder zum Studiengang Diplom-Rechtspfleger/in qualifizieren.

Wo kann ich mich informieren?

Für weitere Fragen stehen Ihnen am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht gern zur Verfügung:
Herr Grimme, erreichbar unter 04621 86 1470 und im Vertretungsfall Frau Faulhaber, erreichbar unter 04621 86 1057.

Allgemeine Informationen zum Beruf der Justizfachwirtin bzw. des Justizfachwirts erhalten Sie auch bei der Arbeitsagentur. Dort haben Sie auch die Möglichkeit den Informationsfilm über den Beruf der Justizfachwirtin und des Justizfachwirts abzurufen.

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht nimmt jährlich an verschiedenen Nordjobmessen teil. Ihre Fragen beantworten wir auch gern in einem persönlichen Gespräch am Messestand. Eine Terminübersicht erhalten Sie Messetermine

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