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Verwaltungswirt/in bzw. Regierungsobersekretär/in (w/m/d)


Was macht eine Verwaltungswirtin bzw. ein Verwaltungswirt?


Letzte Aktualisierung: 16.04.2024

Damit der Verwaltungsbetrieb des Landes Schleswig-Holstein reibungslos abläuft, müssen viele Arbeiten erledigt werden. Verwaltungswirtinnen und –wirte spielen dabei eine wichtige Rolle. Im Vorbereitungsdienst erwerben sie als Regierungsobersekretäranwärterin bzw. -anwärter alle wichtigen Fachkenntnisse, Fähigkeiten und Methoden, die für die planenden und wirtschaftenden Tätigkeiten der allgemeinen Verwaltung notwendig sind.

Nach erfolgreicher Ausbildung ist eine Beschäftigung in allen Bereichen der schleswig-holsteinischen Landesverwaltung möglich. Neben einem Einsatz in dem sog. nachgeordneten Bereich, zum Beispiel im Landespolizei- oder Landeskriminalamt, im Landesamt für soziale Dienste oder im Dienstleistungszentrum Personal ist auch ein Einsatz in den Ministerien möglich. Eingesetzt werden sie je nach Bedarf und persönlicher Neigung zum Beispiel im Bereich Umweltschutz, Schul- und Kommunalaufsicht, Sozial- und Verkehrswesen, Bauverwaltung, Wirtschaftsförderung, Personalwesen und vielem mehr.

Im Detail: Verwaltungswirtinnen und Verwaltungswirte…

  • wenden Rechtsvorschriften einzelfallbezogen an,
  • treffen Verwaltungsentscheidungen oder bereiten diese umfänglich vor,
  • erledigen allgemeine Bürotätigkeiten,
  • beantworten Anfragen und Anliegen anderer Dienststellen und Behörden, Organisationen sowie von Bürgerinnen und Bürgern postalisch wie digital,
  • führen und pflegen analoge und digitale Akten,
  • berechnen Bezüge (Besoldung) und Gehälter (Entgelt) und
  • erfassen Rechnungen in SAP oder erstellen Kosten- und Leistungsrechnungen

Aufgrund der Vielzahl von unterschiedlichen Arbeitsplätzen innerhalb der Landesverwaltung kann hier nur eine beispielhafte Aufzählung von Aufgaben erfolgen.

Welche Eigenschaften sollte ich mitbringen?

Wer Verwaltungswirtin oder Verwaltungswirt werden möchte, sollte...

  • ein vertieftes Interesse an rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhängen und Fragestellungen aufweisen,
  • über eine hohe Lernbereitschaft und Zielstrebigkeit verfügen,
  • ziel- und lösungsorientiert denken und arbeiten können,
  • Kooperations- und kommunikationsfähig sein,
  • sich schnell in unterschiedliche Tätigkeitsfelder einarbeiten können sowie
  • ein ausgeprägtes Sozialverhalten besitzen.

Welche Einstellungsvoraussetzungen gibt es?

Schulabschluss:

  • Mittlerer Schulabschluss (MSA) oder
  • Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA) und Abschluss einer sonstigen für die Laufbahn förderlichen Berufsausbildung oder
  • Nachweis über einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand.

Weitere Voraussetzungen:
Die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 7 BeamtStG in Verbindung mit § 14 LBG-SH für die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten müssen erfüllt sein.

Wie ist die Ausbildung aufgebaut?

Ausbildungsbeginn:
Jeweils zum 1. August

Ausbildungsdauer:
24 Monate

Ausbildungsaufbau:
Der Vorbereitungsdienst ist in praktische und theoretische Ausbildungsabschnitte unterteilt.

Ausbildungsaufbau
AusbildungsabschnittZeitraum
Einführungszeit/ Orientierungspraktikum0,5 Monate
Einführungslehrgang1,5 Monate
Berufspraktische Ausbildung

3 Monate

Aufbaulehrgang I1,5 Monate
Berufspraktische Ausbildung6 Monate
Aufbaulehrgang II2 Monate
Berufspraktische Ausbildung4 Monate
Abschlusslehrgang3,5 Monate
Berufspraktische Ausbildung2 Monate

Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen des § 62 Abs. 1 Nr. 1, Satz 3 LBG (familiäre Gründe) erfüllt sind und die Ausbildungsstruktur es zulässt, kann auf Antrag eine Teilzeitbeschäftigung während der Praxiszeiten bewilligt werden. Die theoretischen Ausbildungsabschnitte sind in Vollzeit zu absolvieren.

Ausbildungsorte:
Die theoretische Ausbildung findet an der Verwaltungsakademie Bordesholm statt.

Die praktische Ausbildung erfolgt bei den Landesbehörden – hauptsächlich in Kiel, sowie ggf. nach Verfügbarkeit etwa in Flensburg, Flintbek, Heide, Husum, Itzehoe, Lübeck, Neumünster, Schleswig und weiteren Dienstorten innerhalb Schleswig-Holsteins.

Art des Ausbildungsverhältnisses:
Die Einstellung erfolgt für die Landesverwaltung zentral durch die Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein. Die zum Vorbereitungsdienst zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber werden als Beamtinnen und Beamte auf Widerruf eingestellt.

Welche Inhalte hat die Ausbildung?

Die Ausbildung soll die für eine erfolgreiche Berufsausübung notwendigen Fachkenntnisse und Fähigkeiten vermitteln.

Praktische Ausbildung
Zu Beginn des Vorbereitungsdienstes erhalten die Regierungsobersekretäranwärterinnen und -anwärter in der Einführungszeit (Orientierungspraktikum) einen Überblick über die Arbeit in der Verwaltung. Im weiteren Verlauf wird die praktische Ausbildung bei Landesbehörden - hauptsächlich in Kiel -, unter anderem in den Bereichen Organisation, Beschaffung und Materialverwaltung sowie Personal-, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen durchgeführt.

Theoretische Ausbildung
Während des Vorbereitungsdienstes nehmen die Regierungsobersekretäranwärterinnen und -anwärter an einem Einführungslehrgang, an zwei Aufbaulehrgängen sowie an einem Abschlusslehrgang an der Verwaltungsakademie Bordesholm teil. Im Rahmen dieser Lehrgänge werden die theoretischen Grundlagen, sowohl für die praktischen Ausbildungsabschnitte als auch für das spätere Berufsleben, vermittelt. Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung ab.

Weitere Informationen können der Internetseite der Verwaltungsakademie Bordesholm entnommen werden.

Verwaltungsakademie Bordesholm

Wie wird die Ausbildung vergütet?

Während des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge für das Einstiegsamt A 7 gemäß SHBesG gezahlt.

Die Vergütung während des Vorbereitungsdienstes (zwei Jahre) beträgt ab dem 1. Dezember 2022 monatlich etwa 1.350 Euro brutto (Anwärtergrundbetrag).

Nach erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung beträgt das Grundgehalt inkl. einer allgemeinen Stellenzulage brutto etwa 2.700 Euro, sofern keine anrechenbaren Vordienstzeiten vorliegen.

(Stand: September 2022)

Wie kann ich mich bewerben?

Notwendige Unterlagen

  • aussagekräftiges Anschreiben
  • Lebenslauf (Bitte verzichten Sie auf die Übersendung von Lichtbildern)
  • Telefonnummer und eine aktuelle E-Mail-Adresse
  • Kopien des Schulabschlusszeugnisses bzw. des letzten Zeugnisses und
  • ggf. Nachweise über eine Tätigkeit oder Berufsausbildung nach der Schulentlassung.

So können Sie sich bei uns bewerben

Online

Das Bewerbungsverfahren für eine Einstellung zum 1. August 2025 beginnt am 01.07.2024 und endet am 30.09.2024.

Sobald das Verfahren begonnen hat, finden Sie hier den entsprechenden Link zur Online-Bewerbung.

Per Post

Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. In diesem Fall richten Sie Ihre Bewerbung bitte unter Angabe einer E-Mail-Adresse an folgenden Empfänger:

Der Ministerpräsident
- Staatskanzlei -

Referat StK 16
Düsternbrooker Weg 104
24105 Kiel

Bewerbungen per E-Mail können aus organisatorischen Gründen leider keine Berücksichtigung finden.

Wie erfolgt das Auswahlverfahren?

Nach Übersendung Ihrer Bewerbung erhalten Sie zunächst eine Eingangsbestätigung von uns.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist findet eine Vorauswahl anhand festgelegter Kriterien statt. Die geeigneten Bewerberinnen und Bewerber werden im Anschluss per E-Mail zur Teilnahme an unserem Online-Eignungstest eingeladen. Der Online-Eignungstest beginnt in der Regel Anfang Oktober, für die einmalige Durchführung steht Ihnen ein Zeitfenster von ca. zwei Wochen zur Verfügung. Anhand der Ergebnisse aus dem Online-Eignungstest findet eine erneute Auswahl statt. Die geeigneten Bewerberinnen und Bewerber erhalten eine Einladung zu unserem Assessment-Center in Kiel. Das Assessment-Center findet in dem Zeitraum von Mitte November bis Anfang Dezember statt.

Unser Verfahren ist so ausgerichtet, dass die Zu- und Absagen noch vor Weihnachten versandt werden.

Welche Berufschancen gibt es?

Übernahmemöglichkeiten nach der Ausbildung:

Das Land bildet entsprechend seiner sich abzeichnenden Bedarfe zielgerichtet aus. Für eine Übernahme in den Landesdienst ist neben dem Ergebnis der Laufbahnprüfung auch die gesamte Leistung während des Vorbereitungsdienstes entscheidend. Bei guten Leistungen in Verbindung mit dem Bestehen der Laufbahnprüfung sind die Übernahmechancen hoch. In den letzten Jahren konnte allen geeigneten Nachwuchskräften eine Stelle innerhalb der Landesverwaltung angeboten werden. Ein gesetzlicher Übernahmeanspruch besteht jedoch nicht.

Verdienstmöglichkeiten:
In der Probezeit und im Einstiegsamt erhält eine Regierungsobersekretärin (Verwaltungswirtin) bzw. ein Regierungsobersekretäranwärter (Verwaltungswirt) die Besoldungsgruppe A 7.

Fortbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten:
Folgende Beförderungsämter sind möglich:

  • Regierungshauptsekretärin bzw. Regierungshauptsekretär: Besoldungsgruppe A 8
  • Amtsinspektorin bzw. Amtsinspektor: Besoldungsgruppe A 9

Aufstiegsmöglichkeiten bestehen grundsätzlich nach § 25 - § 27 ALVO.

Wo kann ich mich informieren?

Ihre Ansprechpartnerinnen für Fragen und Informationen zur Ausbildung:

Marleen Krappe
Telefon: 0431 988 1986

Petra Höger
Telefon: 0431 988 4635

E-Mail: ausbildung@stk.landsh.de

Hier sind alle Informationen übersichtlich für Sie zusammengestellt.

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