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Landgericht Kiel : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Abschiebungshaftvollzugsbeamt/innen (m/w/d)


Was macht eine Beamtin oder ein Beamter im Abschiebungshaftvollzug?

Letzte Aktualisierung: 12.12.2023

Den Beruf der Beamtin oder des Beamten im Abschiebungshaftvollzug kennen die meisten Menschen noch nicht, da er in Schleswig-Holstein erst seit 2019 angeboten wird und nur wenige Beamtinnen und Beamte im Bundesgebiet bereits in diesem Bereich tätig sind. Ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer, bei denen zu erwarten ist, dass sie sich ihrer Ausreiseverpflichtung entziehen wollen, können aufgrund eines richterlichen Beschlusses zur Sicherung der Durchführung der Abschiebung in Abschiebungshaft in einer Abschiebungshafteinrichtung genommen werden. Abschiebungshaftvollzug wird dabei definiert als "Wohnen minus Freiheit", das heißt die Haft darf nur mit den Beschränkungen der Freiheit einhergehen, die im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Ausreisepflicht unvermeidbar sind.

Die Beamtinnen und Beamten im Abschiebungshaftvollzug wirken an der Beaufsichtigung, Betreuung und Versorgung der ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländer mit. Sie sind zahlenmäßig die größte Gruppe der Bediensteten in der Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt. Im Rahmen ihrer Aufgaben kümmern sich die Beamtinnen und Beamten im Abschiebungshaftvollzug um ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer bis zu deren Aufenthaltsbeendigung. Durch die Unterbringung in einer Abschiebungshafteinrichtung wird das staatliche Ziel unterstützt, Ausländerinnen und Ausländer, die nicht ausreisewillig sind, zwangsweise in die jeweiligen Zielstaaten zurückzuführen. Am ehesten ist der Beruf vergleichbar mit dem Allgemeinen Vollzugsdienst im Bereich der Justiz. Im Gegensatz zu einer Justizvollzugsanstalt werden in einer Abschiebungshafteinrichtung allerdings keine Strafen vollzogen.

Welche Eigenschaften sollte ich mitbringen?

Wer Beamtin oder Beamter im Abschiebungshaftvollzug werden möchte, sollte folgende Fähigkeiten haben:

Soziale Kompetenz:

  • Durchsetzungsfähigkeit, damit eigene Standpunkte bzw. Weisungen und Vorgaben überzeugend dargestellt und ggf. auch gegen Widerstände durchgesetzt werden können,
  • Kommunikationsfähigkeit, um Mitteilungen klar und deutlich zu formulieren und um Botschaften anderer auch unter Einbeziehung von Mimik, Gestik und Körperhaltung richtig interpretieren zu können,
  • Konflikt- und Kooperationsfähigkeit, damit schwierige Situationen klar erkannt und unter Berücksichtigung der Interessen anderer bewältigt werden können und
  • Einfühlungsvermögen, um sich in das Denken und Fühlen sowie das Weltbild der Untergebrachten hineinversetzen zu können, psychische Belastungssituationen (z. B. Traumata) zu erkennen und so Konflikte und krisenhafte Situationen möglichst gar nicht erst entstehen zu lassen oder ihnen wirksam zu begegnen.

Persönliche Kompetenz:

  • Aufmerksamkeit sowie Beobachtungsfähigkeit, damit Auffälligkeiten und Veränderungen bei der Arbeit mit den Untergebrachten schnell erkannt und entsprechend reagiert werden kann,
  • Belastungsfähigkeit, damit die Anforderungen, die durch die besondere Situation des Arbeitens mit ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern im Abschiebungshaftvollzug und die Tätigkeit im Schichtdienst entstehen, gut bewältigt werden können,
  • Selbstvertrauen und Konsequenz, damit gesetzte Ziele verfolgt und getroffene Entscheidungen effizient umgesetzt werden können und
  • Interkulturelle Kompetenz, um bei der Zusammenarbeit mit den Untergebrachten aus verschiedenen Kulturen deren spezifische Konzepte der Wahrnehmung, des Denkens, Fühlens und Handelns zu erfassen und zu begreifen.

Körperliche Kompetenz:

Gute körperliche Fitness, um im Einzelfall auch unmittelbaren Zwang einsetzen zu können.

Welche Einstellungsvoraussetzungen gibt es?

Schulabschluss:

Die laufbahnrechtlichen Bildungsvoraussetzungen erfordern:

  • den Mittleren Bildungsabschluss (MSA) oder den Realschulabschluss
  • den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) oder den Hauptschulabschluss und eine für die Laufbahn förderliche Berufsausbildung oder
  • den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) oder den Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder
  • einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand.

Weitere Voraussetzungen:

  • Die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der EU muss nachgewiesen (siehe § 7 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)) werden. Es muss die Gewähr dafür geboten werden, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.
  • Bewerber müssen persönlich geeignet sein. Sie müssen den besonderen körperlichen, gesundheitlichen, geistigen und charakterlichen Anforderungen des Vollzugsdienstes in einer Abschiebungshafteinrichtung gerecht werden.

Wie ist die Ausbildung aufgebaut?

Ausbildungsbeginn:
Der Vorbereitungsdienst beginnt regelmäßig zum 1. Oktober.

Ausbildungsdauer:
Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre.

Ausbildungsaufbau:

Der Vorbereitungsdienst besteht aus

  • der berufspraktischen Ausbildung von 15 Monaten, die zum Großteil in der Abschiebungshafteinrichtung in Glückstadt stattfindet. Hospitationen in anderen Justizvollzugsanstalten des Landes Schleswig-Holstein oder anderer Bundesländer sind möglich aber nicht festgeschrieben und
  • der fachtheoretischen Ausbildung von neun Monaten, die in der Justizvollzugsschule des Landes Schleswig-Holstein in Boostedt stattfindet.
Ausbildungsaufbau
AusbildungsabschnittZeitraum
Berufspraktische Einführung in einer Abschiebungshafteinrichtung
und/oder in einer Justizvollzugsanstalt/Jugendanstalt/Jugendarrestanstalt
2 Monate
Fachtheoretischer Einführungslehrgang an der Justizvollzugsschule2,5 Monate
Berufspraktische Ausbildung in einer Abschiebungshafteinrichtung und/oder in einer Justizvollzugsanstalt
(inklusive Lehrgänge zu den Gebieten gem. § 18 Abs. 2 Nrn. 12 bis 16 LAPVO AHV-LG 1/2)
13 Monate
Fachtheoretischer Abschlusslehrgang an der Justizvollzugsschule mit Laufbahnprüfung
(schriftlicher Teil mit fünf Prüfungsklausuren und mündlicher Teil)
6,5 Monate

Art des Ausbildungsverhältnisses:
Die Einstellung erfolgt durch das Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein als Ausbildungsbehörde. Die zum Vorbereitungsdienst zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber werden als Beamtinnen und Beamte auf Widerruf in der Laufbahn der Fachrichtung Justiz, Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, Laufbahnzweig Abschiebungshaftvollzug eingestellt. Da der Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis stattfindet, unterschreiben Sie bei uns keinen Ausbildungsvertrag, sondern erhalten zum Ausbildungsbeginn eine Ernennungsurkunde.

Welche Inhalte hat die Ausbildung?

Der Vorbereitungsdienst vermittelt den Anwärterinnen und Anwärtern die Fachkenntnisse, Fähigkeiten und Methoden, die sie zur Erfüllung der Aufgaben in ihrer Laufbahn befähigen. Er dient zugleich der Persönlichkeitsbildung.

Ausbildungsinhalte der fachtheoretischen Ausbildung sind insbesondere die rechtlichen Grundlagen des Abschiebungshaftvollzugs mit ihren Bezügen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Suchtprävention und im Umgang mit psychischen Belastungssituationen der Untergebrachten. Ferner werden weitere rechtliche und sozialwissenschaftliche Inhalte, die sich auf den Abschiebungshaftvollzug beziehen, Vollzugsrecht, Vollzugsverwaltungsrecht, Kriminologie, Psychologie, Schieß-, Pfeffersprayausbildung und waffenlose Selbstverteidigung, Erste Hilfe, Sport, Elektronische Datenverarbeitung sowie Interkulturelle Kompetenz unterrichtet.

Wie wird die Ausbildung vergütet?

Während des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge für das Einstiegsamt A 8 nach dem Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein (SHBesO) gezahlt.

Die Vergütung der Anwärterinnen und Anwärter des Abschiebungshaftvollzugs während des Vorbereitungsdienstes beträgt monatlich:

Anwärtergrundbetrag: 1.317,18

Anwärtersonderzuschlag von 70 Prozent: 922,02

Zulage bei Einsatz in Abschiebungshafteinrichtung oder in Justizvollzugsanstalten: 120,72 (während der Praxisphasen)

Bruttobesoldung während der Praxisphase (inkl. Zulage und Sonderzuschlag): 2.359,92

Neben dem Anwärtergrundbetrag, einem Anwärtersonderzuschlag und Zulagen erhalten die Anwärterinnen und Anwärter – soweit die Voraussetzungen vorliegen – einen Familienzuschlag. Außerdem werden vermögenswirksame Leistungen gewährt.

Nach erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung beträgt das Grundgehalt derzeit brutto 2.692,62 zzgl. Zulagen, sofern keine anrechenbaren Vordienstzeiten vorliegen.

(Stand: Mai 2022)

Wie kann ich mich bewerben?

Bewerbungszeitraum:
Bewerbungsschluss ist, soweit in der jeweiligen öffentlichen Ausschreibung kein späterer Zeitpunkt benannt wird, in der Regel der 28. Februar für die Einstellung zum 1. Oktober, bzw. der 31. August für die Einstellung zum 1. April des Folgejahres. Für die Einstellung zum 01. Oktober 2024 ist der 11. Februar 2024 Bewerbungsschluss.

Notwendige Unterlagen:

Der Bewerbung ist beizufügen:

  • aussagekräftiges Bewerbungsschreiben,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Telefonnummer und aktuelle E-Mail-Adresse,
  • Kopie des Schulabschlusszeugnisses bzw. des letzten Schulzeugnisses,
  • ggf. Nachweise über eine Berufsausbildung oder eine Tätigkeit nach der Schulentlassung und
  • ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung mit dem Grad der Schwerbehinderung oder der Gleichstellung.

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte per E-Mail an Poststelle@ahe-gl.landsh.de. Bitte senden Sie uns ausschließlich Dateien im PDF-Format.

Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung online zu übersenden, dann richten Sie diese bitte in Papierform an die Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt, Am Neuendeich 50, 25348 Glückstadt. Wir bitten Sie darum, uns keine großen Bewerbungsmappen und Klarsichthüllen zu übersenden, sondern die Bewerbung links oben zusammenzuheften. Bewerbungsunterlagen, Bewerbungsmappe und Hüllen werden nicht zurückgesandt. Wir bitten daher um Übersendung von Kopien.

Weitere Hinweise:

Vor der Einstellung nehmen die Bewerberinnen und Bewerber an einem Auswahlverfahren teil.

Dieses Verfahren umfasst insbesondere folgende Bausteine:

  • Online-Einstellungstest,
  • Schriftlicher Eignungstest,
  • Sporteignungstest.

Bewerberinnen und Bewerber, die erfolgreich alle Bausteine dieses Verfahrens durchlaufen haben, werden zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch in die Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt eingeladen und müssen sich ggf. einer amtsärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Dienstfähigkeit unterziehen. Danach erfolgt die Entscheidung über eine Einstellung.

Frauen werden bei gleichwertiger Eignung und Befähigung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vorrangig berücksichtigt.

Menschen mit Behinderung werden bei Vorliegen der für die Tätigkeit im Abschiebungshaftvollzug notwendigen besonderen körperlichen Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Wir möchten, dass unsere Verwaltung die kulturelle Vielfalt der Bevölkerung widerspiegelt und suchen daher Menschen aus allen Kulturkreisen. Ausdrücklich begrüßt werden auch Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.

Welche Berufschancen gibt es?

Anzahl der Plätze für den Vorbereitungsdienst:

Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze kann sich von Jahr zu Jahr ändern. Garantiert sind zurzeit zwei Plätze pro Jahr. Es sind aber bis zu 25 Plätze möglich.

Übernahmemöglichkeiten nach der Ausbildung:

Nach bestandener Prüfung endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf automatisch. Ein Anspruch auf Übernahme besteht nicht.

Wenn eine Übernahme möglich ist, werden die Anwärterinnen und Anwärter nach erfolgreich bestandener Laufbahnprüfung als Vollzugshauptsekretärin/Vollzugshauptsekretär in das Beamtenverhältnis auf Probe (siehe § 4 Abs. 3 BeamtStG) übernommen, welche regelmäßig drei Jahre dauert.

Nach erfolgreicher Absolvierung der Probezeit erfolgt die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten auf Lebenszeit.

Fortbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten:

Im Laufbahnzweig Abschiebungshaftvollzug für die Laufbahn der Fachrichtung Justiz, Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt gibt es 2 Besoldungsgruppen:

  • Vollzugshauptsekretärin / Vollzugshauptsekretär nach A 8 SHBesO
  • Vollzugsamtsinspektorin / Vollzugsamtsinspektor nach A 9 SHBesO

Für herausgehobene Tätigkeiten besteht darüber hinaus die Möglichkeit, zur Vollzugsamtsinspektorin bzw. zum Vollzugsamtsinspektor mit Amtszulage ernannt zu werden.

Beamtinnen und Beamte nehmen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten regelmäßig an Fortbildungen teil.

Wo kann ich mich informieren?

Für weitere Fragen zum Berufsbild und den damit verbundenen Aufgaben steht Ihnen in der Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt Herr Jasper (per E-Mail an: stefan.jasper@lfa.landsh.de oder telefonisch (unter 04124 - 587 953 25) gern zur Verfügung.

Bei Fragen zum Auswahlverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Hensen in der Justizvollzugsschule unter 04393-967 10 389.

Gesetzliche Grundlage

Landesverordnung über die Einrichtung des Laufbahnzweiges Abschiebungshaftvollzug und dessen Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Fachrichtung Justiz, Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt (LAPVO AHV-LG 1/2) vom 6. August 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 312)

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