Der nach dem Geschäftsverteilungsplan zuständige Senat wird sich bereithalten, wenn ihm Anträge angekündigt werden, deren Bearbeitung keinen Aufschub duldet.
In aller Regel handelt es sich hierbei um Beschwerden gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes. In solchen Fällen wird gebeten, bereits frühzeitig, spätestens bis 16.00 Uhr (freitags 15.30 Uhr), das Verwaltungsgericht, das Oberverwaltungsgericht und den Prozessgegner über ein gegebenenfalls beabsichtigtes Rechtsmittel gegen die ergangene oder voraussichtlich noch ergehende Entscheidung des Verwaltungsgerichts telefonisch zu unterrichten.
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Eine reguläre Durchsicht der Eingänge des Oberverwaltungsgerichts findet an Werktagen nach Dienstschluss, an Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember nicht statt.