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Landgericht Lübeck : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Tierschutz oder Eigentumsschutz? Oder beides?


Wer muss weichen: Katze oder Auto? – zum Jahresausklang ein versöhnlicher Fall aus unserer Berufungskammer.

Letzte Aktualisierung: 23.12.2022

getigerte Katze auf Autoreifen

Das Landgericht hatte einen ungewöhnlichen Rechtsstreit unter Nachbarn zu lösen. Den Streit verursacht hatte ein getigerter Kater, der sich nach den Feststellungen der ersten Instanz gerne auf die Autodächer der Nachbarn setzte und dort Verschmutzungen und Lackkratzer verursachte.  Das Amtsgericht verurteilte die Katzenhalter dazu, künftig Beschädigungen durch ungehinderten Freilauf der Katze zu unterbinden.

In der mündlichen Verhandlung vor der Berufungskammer des Landgerichts wiesen die Richter*innen darauf hin, dass allerdings auch Aspekte des Tierschutzes zu berücksichtigen sein dürften. Denn eine artgerechte Haltung der Katze dürfte wohl auch längere Zeiten des Freilaufs erfordern. Andererseits sei allerdings tatsächlich nicht von der Hand zu weisen, dass die Autobesitzerin ein Recht auf Schutz ihres Eigentums habe.

Entscheiden musste die Kammer diesen Interessenskonflikt letztlich nicht, da den Streitenden unter Vermittlung der Kammer eine einvernehmliche Lösung gelang: die Katze darf tagsüber, während das Auto meist nicht da ist, unbeaufsichtigt freilaufen. Zum Schutz der Autos daheimbleiben muss sie aber ab 16:30 Uhr.

Wir wünschen Katze und Autos eine gedeihliche Nachbarschaft und ein gutes Jahr 2023!

Aktenzeichen: 48 C 619/20 (Amtsgerichts Ahrensburg) bzw. 14 S 134/21 (Landgericht Lübeck)

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