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Landgericht Lübeck : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Keine Vergütung trotz langem Gutachten


Viel Arbeit umsonst: Wer ein Gutachten erstellt, ohne die hierfür erforderliche Qualifikation zu besitzen, riskiert den vollständigen Verlust des Anspruchs auf Bezahlung.  

Letzte Aktualisierung: 24.02.2023

Frau an Laptop

In dem vom Landgericht Lübeck zu entscheidenden Fall hatte eine Diplompsychologin ein ausführliches Gutachten über die Erforderlichkeit einer Schulbegleitung erstellt. Hierfür verlangte sie von der Stadt Lübeck ihre Vergütung. Die Stadt lehnte eine Bezahlung ab und wandte ein, dass die Diplompsychologin nicht über die erforderliche Qualifikation zur Erstellung des Gutachtens verfügt habe. Hierauf habe die Gutachterin  bei Erteilung des Auftrages aber nicht hingewiesen.

Dieser Argumentation ist das Landgericht Lübeck im Ergebnis gefolgt. Die Psychologin gehöre nach dem einschlägigen Gesetz (§ 35a SGB VIII) unstreitig nicht zu dem Personenkreis, der solche Gutachten erstellen dürfe, da es ihr an der vorgeschriebenen psychotherapeutischen Zusatzausbildung gefehlt habe. Das Gutachten sei daher mangelhaft und für die Stadt nicht verwertbar. Der Vergütungsanspruch sei auf null gemindert. Dem könne die Psychologin die Behauptung, sie habe die Stadt doch mündlich auf ihre fehlende formale Eignung zur Gutachtenerstattung hingewiesen, nicht entgegenhalten. Dass es einen derartig klaren und eindeutigen Hinweis hierauf gegeben habe, sei zwischen den Parteien gerade umstritten. Den Beweis für eine solche Vereinbarung müsse die Psychologin erbringen. Dies sei ihr nicht geglückt, da die vernommene Zeugin gerade nicht bestätigt habe, dass die Psychologin darauf hingewiesen habe, dass sie eigentlich nicht zur Gutachtenerstattung berechtigt gewesen sei.   

Urteil des Landgerichts Lübeck – Berufungskammer – vom 9. Januar 2023 (Aktenzeichen: 14 S 33/21), online Urteil_Sachverständigenvergütung und in Kürze auch in der Landesrechtsprechungsdatenbank hier abrufbar. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Ansprechpartner: Online-Redaktion@lg-luebeck.landsh.de

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