Ministerpräsident Günther ernennt den Präsidenten des Amtsgerichts Carsten Löbbert und den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Marc Petit zu Richtern am Landesverfassungsgericht.
Letzte Aktualisierung: 21.11.2024
Die Ernennung zu Richtern des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts erfolgte am 20. November 2024 durch Übergabe der Ernennungsurkunden durch den Ministerpräsidenten und anschließender Vereidigung im Landtag.
Carsten Löbbert leitet als Präsident das Amtsgericht Lübeck, an dem er zudem als Familienrichter tätig ist. Dr. Marc Petit ist Vorsitzender Richter am Landgericht Lübeck und steht dort einer der beiden Berufungskammern in Zivilsachen und der Pressekammer vor. Die Tätigkeit am Landesverfassungsgericht erfolgt daneben als Ehrenamt.
Erforderlich wurde die Nachbesetzung nachdem zwei Mitglieder des Gerichts ihre Ämter niedergelegt hatten: Die bisherige Vizepräsidentin des Gerichts Dr. Fuchsloch wechselte aus Schleswig-Holstein als Präsidentin an die Spitze des Bundessozialgerichts und die Präsidentin des Landgerichts Lübeck Dr. Schneider schied aus der Justiz aus und wurde Finanzministerin des Landes Schleswig-Holstein.
Der Ernennung geht immer eine Wahl im Landtag voraus. Verfassungsrichterin oder Verfassungsrichter kann nur werden, wer mit mindestens 2/3-Mehrheit im Landtag hierzu gewählt wird. Die beiden jetzt ernannten Richter wurden bereits 2021 vom Landtag zu Vertretern der jetzt ausgeschiedenen Richterinnen gewählt. Sie rücken jetzt kraft Gesetzes nach. Ihre Amtszeiten enden 2032.
Das Landesverfassungsgericht besteht aus sieben Richterinnen und Richtern sowie sieben Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Es prüft die Vereinbarkeit von Hoheitsakten, vor allem von Gesetzen, mit der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein. Es hat die Befugnis, die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen festzustellen. Weitere Informationen finden Sie hier.
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